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Datum: 26.01.2026

Kinder in den Ferienfreizeiten betreuen

Wer im Sommer in Neuglobsow als Betreuer oder Rettungsschwimmer aktiv werden will, kann sich jetzt bewerben / Schulungen finden im April und Mai statt


Im Kinder- und Jugendzentrum Neuglobsow können Kinder Jugendliche Ferienfreizeiten verbringen.

© Landkreis Oberhavel/Phillip Gordziel


Zwischen See und Wald: Mit den Ferienfreizeiten des Landkreises können 6- bis 15-Jährige aus Oberhavel auch dieses Jahr wieder Urlaub im Kinder- und Jugendzentrum Neuglobsow machen. Für die Ferienfreizeiten sucht der Landkreis jetzt engagierte Betreuerinnen und Betreuer, Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer.

Bewerben kann sich, wer zwischen 18 und 50 Jahre alt ist, Erfahrungen auf dem Gebiet der Kinderbetreuung hat oder eine pädagogische oder sozialpädagogische Ausbildung anstrebt. Wichtig für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sind außerdem Team-, Kritik- und Konfliktfähigkeit sowie Kompromissbereitschaft.

Voraussetzungen für den Einsatz in den Ferienfreizeiten sind ein erweitertes Führungszeugnis ohne Einträge und die Jugendleiter*in-Card (JuLeiCa), ein Qualifikationsnachweis für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit. Die nächste JuLeiCa-Schulung bietet der Landkreis gemeinsam mit dem Kreisjugendring Oberhavel e. V. an zwei Wochenenden vom 10. bis 12.04.2026 (Freitag bis Sonntag) und vom 24. bis 26.04.2026 (Freitag bis Sonntag) im Kinder- und Jugendzentrum Neuglobsow an. Um Betreuerin oder Betreuer bei den Ferienfreizeiten zu werden, ist außerdem ein Erste-Hilfe-Kurs Voraussetzung. Wenn ein solcher Kurs ausschließlich für den Einsatz während der Ferienfreizeiten absolviert wird, beteiligt sich der Landkreis an den Kosten.

Alle zukünftigen Betreuerinnen, Betreuer, Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer absolvieren vor ihrem Einsatz im Kinder- und Jugendzentrum Neuglobsow ein Seminar. Darin wird vom 08. bis 10.05.2026 alles Wichtige zu den rechtlichen Grundlagen und zu den Schwerpunktthemen in der Ferienfreizeit vermittelt. „Hier geht es vorrangig um die konkrete Planung und Gestaltung der Ferienfreizeit mit dem jeweiligen Team“, sagt Jugenddezernentin Nancy Klatt. „Es ist uns wichtig, dass Kinder hier eine unbeschwerte und erlebnisreiche Zeit verbringen. Auf Smartphone und Konsole verzichten wir in Neuglobsow. Aktionen in der Natur stehen im Vordergrund.“ Es werden für alle Sommerfreizeiten, aber ganz besonders für den ersten Durchgang, Betreuerinnen und Betreuer sowie Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer gesucht.

Sommerfreizeiten
1. Durchgang:
13. bis 17.07.2026 (5 Tage)
für Kinder von 6 bis 9 Jahren

2. Durchgang:
20. bis 27.07.2026 (8 Tage)
für Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren

3. Durchgang:
31.07. bis 07.08.2026 (8 Tage)
für Kinder zwischen 9 und 12 Jahren

Wer Interesse hat, richtet seine schriftliche Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf und Terminwunsch bis zum 27.02.2026 per E-Mail an jug.jugendfoerderung@oberhavel.de. Bewerbungen sind auch per Post möglich:

Landkreis Oberhavel
Fachbereich Jugend
Jugendförderung
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg

Fragen beantwortet Angelique Mohr telefonisch unter 03301 601-408.

Praktikumsnachweis und bis zu zehn Tage Sonderurlaub
Sowohl die Teilnahme an den Seminaren als auch an den Ferienfreizeiten ist kostenfrei, inklusive Verpflegung und Unterkunft. Die Fahrtkosten werden jeweils erstattet. Der Einsatz als Betreuerin beziehungsweise Betreuer wird mit 30,00 Euro pro Tag Aufwandentschädigung honoriert, Rettungsschwimmer erhalten 35,00 Euro pro Tag.

Nach der Ferienfahrt bekommen die Engagierten eine Bescheinigung über die ehrenamtliche Tätigkeit, die beispielsweise Teil von Bewerbungsunterlagen sein kann. Angehende Erzieherinnen und Erzieher, die gerade eine Ausbildung absolvieren, können die Arbeit bei den Ferienfreizeiten als Praktikumsteil geltend machen. Auch dazu dient der Nachweis.

Wichtig für Berufstätige: Für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Kinder- und Jugenderholung können bis zu zehn Tage Sonderurlaub beantragt werden. Der Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet, das Entgelt fortzuzahlen. Wird der Sonderurlaub als unbezahlte Freistellung genehmigt, gewährt der Landesjugendring Brandenburg e.V. Betreuungspersonen mit JuLeiCa einen Ausgleich des Verdienstausfalls von maximal 120 Euro pro Tag für bis zu zehn Tage.

Weitere Informationen gibt es hier: www.ljr-brandenburg.de/wp-content/uploads/2025/07/2025_Richtlinie_Ausgleich_Verdienstausfall.pdf