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Datum: 29.12.2025

Geflügelpest: Stallpflicht und Jagdverbot zum 1. Januar aufgehoben

Zahl der toten Wildvögel ist stark zurückgegangen / Landkreis lockert deshalb jetzt die Maßnahmen zum Schutz vor der Tierseuche

Symbolfoto Geflügelpest

© Landkreis Oberhavel/Mandy Oys


Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter können ihre Tiere im neuen Jahr wieder in den Freilauf las-sen. Die Stallpflicht in Oberhavel endet zum 01.01.2026. Gleichzeitig wird auch das Verbot der Jagd auf Federwild aufgehoben. Andere Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest bleiben bestehen. „Die Lage in Oberhavel hat sich sichtlich entspannt, auch an den Gewässern gibt es kaum noch Funde toter Vögel. Dennoch ist die Gefahr nicht gebannt“, sagt die für Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständige Dezernentin Nancy Klatt. „Das zeigt unter anderem ein Ausbruch der Geflügelpest Mitte Dezember in einem Putenmastbetrieb in Potsdam-Mittelmark. Vorsicht ist also weiter geboten.“

Geflügelausstellungen sind weiter untersagt
In Oberhavel sind deshalb eine Reihe von Schutzmaßnahmen, die in der aktuellen Allgemeinverfü-gung geregelt sind, weiter in Kraft. Dazu gehört die Desinfektion von Schuhen, Materialien und Werkzeugen vor dem Zutritt zu Geflügelställen und -gehegen. Kranke oder verendete Tiere in Betrieben und Hobbyhaltungen müssen sofort dem Veterinäramt des Landkreises gemeldet werden: veterinaeramt@oberhavel.de 

Außerdem bleiben Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art weiter untersagt. Geflügel, das im Reisegewerbe verkauft werden soll, darf nur abgegeben werden, wenn es maximal vier Tage vor dem Verkauf klinisch tierärztlich untersucht wurde. Enten und Gänse müssen zusätzlich virologisch auf hochpathogene oder niedrigpathogene aviäre Influenzaviren negativ getestet werden, da sie besonders anfällig für die Tierseuche sind. Die tierärztliche Bescheini-gung über das negative Ergebnis muss bei Transporten mitgeführt werden. Tierheime, die Wildtiere aufnehmen, sind zudem verpflichtet, die Tiere zu isolieren, bis das Veterinäramt sie getestet und ein negatives Ergebnis bescheinigt hat.


Um ihr Geflügel zu schützen, sollten alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter weiter Schutzmaßnahmen einhalten:

- Futter und Einstreu für Hausgeflügel sollten so gelagert werden, dass Wildvögel keinen Zugang dazu haben. Dabei helfen auch Überdachungen von Futterstellen zum Schutz vor Wildvogelkot.
- Hausgeflügel sollte nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.
- Bei der Haltung im Freien in Ausläufen helfen Abdeckungen nach oben gegen den Koteintrag durch Wildvögel, der zur Ansteckung führen könnte. Engmaschige Zäune halten Wildvögel zudem von den Freiläufen fern.
- Schädlinge wie Nager, die Überträger sein können, müssen regelmäßig bekämpft werden.
- Jägerinnen und Jäger, die mit Federwild in Berührung kommen, sollten sich von Hausgeflügel fernhalten.