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Datum: 16.12.2025

Geflügelpest: Etliche Einschränkungen werden aufgehoben

Schutz- und Überwachungszone außer Kraft / Stallpflicht bis Ende des Jahres

Symbolfoto Geflügelpest: Zum Schutz vor dem H5N1-Virus gilt ab dem 28. Oktober 2025 in ganz Oberhavel die Aufstallungspflicht für Geflügel.

© Landkreis Oberhavel/Mandy Oys


Gute Nachricht vor Weihnachten: Etliche Einschränkungen in Zusammenhang mit der Geflügelpest enden am Dienstag, 16.12.2025. Die Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Oberhavel zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel vom 23.10.2025 tritt außer Kraft. Somit werden die Schutz- und Überwachungszone aufgehoben.

Mit der Aufhebung der Schutz- und Überwachungszone ist es nun wieder möglich, uneingeschränkt Eier, Fleisch von Geflügel und Federwild sowie gehaltenes Geflügel zu transportieren. Auch der Transport von Gülle und Mist ist wieder erlaubt. „Die Einschränkungen waren nötig, um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern sowie die Tiere der Halter zu schützen und wirtschaftlichen Schaden von Betrieben abzuwenden. Umso mehr freue ich mich, dass etliche Einschränkungen nun aufgehoben werden können. Dafür danke ich allen Beteiligten“, sagt Nancy Klatt, Dezernentin für Jugend, Gesundheit und Verbraucherschutz.

Am 22. Oktober war bei Wildvögeln und in einem Geflügelbetrieb in Oberhavel, wie in anderen Landkreisen Brandenburgs auch, die Hochpathogene Aviäre Influenza, ausgelöst durch H5N1-Viren, festgestellt worden. Daraufhin mussten umfangreiche Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Möglich ist die Aufhebung der Schutz- und Überwachungszone nun, weil das Veterinäramt alle erforderlichen Kontrollen von Geflügelhaltungen abgeschlossen hat. Seit Inkrafttreten der Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Oberhavel zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel vom 23.10.2025 wurden alle beim Veterinäramt registrierten Geflügelhalter, deren Tierhaltung in der sogenannten Schutzzone lagen, kontrolliert. Von den ursprünglich 195 registrierten Geflügelhaltungen hatten 94 zwischenzeitlich aus verschiedenen Gründen kein Geflügel mehr. Die verbliebenen 101 Tierhaltungen wurden vom Veterinäramt sowohl auf Einhaltung der Biosicherheit als auch der Stallpflicht hin überprüft. Auch Infektionen von gehaltenen Tieren traten nicht mehr auf.

In der Überwachungszone mussten wie rechtlich vorgegeben mindestens zehn Prozent der gemeldeten Geflügelhaltungen risikobasiert kontrolliert werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramts haben von insgesamt 314 registrierten Geflügelhaltungen 45 überprüft. Somit wurde der geforderte Probenschlüssel von zehn Prozent sogar überschritten.

Viele Halter haben frühzeitig Schutzmaßnahmen ergriffen
Erfreulicherweise sind die Kontrollen beim überwiegenden Teil der Geflügelhaltungen sowohl aus tierschutzrechtlicher als auch tierseuchenrechtlicher Sicht ohne Beanstandungen verlaufen. Sehr viele Geflügelhalter hatten bereits Sicherheitsvorkehrungen getroffen, noch bevor die Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen worden war.

Seit Ausbruch der Geflügelpest sind 152 Meldungen zu toten und auffälligen Wildvögeln im Veterinäramt eingegangen. 151 Meldungen wurden abgearbeitet, einer Meldung wird noch nachgegangen. Unter den geborgenen Wildvögeln waren Kraniche, Graugänse, Schwäne und Greifvögel. Von den untersuchten Proben der Wildvögel waren im Hinblick auf den Geflügelpesterreger etwa 80 Prozent positiv.

Vom H5N1-Virus war auch ein landwirtschaftlicher Betrieb in Kremmen betroffen, dessen Geflügelbestand getötet werden musste. Dort hatte das Veterinäramt anschließend Grobreinigung und Desinfektion überprüft. Derzeit laufen noch die Arbeiten zur Feinreinigung und Desinfektion an mehreren Standorten. Dies wird voraussichtlich noch bis Anfang nächsten Jahres dauern, bevor eine Endabnahme aller Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen möglich sein wird.

Infektionsrisiko bleibt hoch
Der Infektionsdruck in der Wildvogelpopulation, der sich in der hohen Zahl positiver Befunde bei den untersuchten Proben aus Oberhavel zeigt, ist nach wie vor hoch. Damit besteht ein großes Risiko, dass das Virus durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln in Geflügelhaltungen gelangt. Dies geht auch aus der Risikoeinschätzung zur Hochpathogenen Aviären Influenza des Friedrich-Löffler-Instituts hervor. Darüber hinaus verlassen nicht alle Zugvögel die Region. Auch das Risiko des unerkannten Zirkulierens von HPAI H5N1-Viren bei Wassergeflügel ist hoch. Daher muss die Stallpflicht in ganz Oberhavel bis zum Ende des Jahres aufrechterhalten werden. Sollten bei Kontrollen Verstöße gegen die Stallpflicht festgestellt werden, droht den Haltern ein Bußgeld. Entspannt sich die Situation weiter, wird die Stallpflicht zum 1. Januar 2026 aufgehoben.

Die Anordnung zur Aufstallung von gehaltenem Geflügel bedeutet aber nicht, dass die Tiere ausschließlich in geschlossenen Ställen gehalten werden müssen. Es ist nicht untersagt, den Tieren Auslauf zu ermöglichen, sofern eine ausreichende Schutzvorrichtung vorhanden ist. Diese besteht aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer sicheren Seitenbegrenzung gegen das Eindringen von Wildvögeln. Es muss sichergestellt sein, dass Wildvögel, darunter auch kleine Tiere wie etwa Spatzen, keinen Zugang zum Aufenthaltsbereich, zur Einstreu, zum Futter und zu den Tränken haben, um Verunreinigungen durch Koteintragungen zu verhindern. Sofern der Aufenthaltsbereich der Tiere über ein dichtes Dach verfügt und der Zaun eine Maschenweite von maximal 25 Millimetern hat, dürfen sich die Tiere auch außerhalb des Stalls aufhalten.

Wichtige Tipps: So schützen Geflügelhalter ihre Tiere
Allgemein sollten alle Geflügelhalter generell und zu jeder Zeit folgende Schutzmaßnahmen einhalten, um ihre Tiere bestmöglich zu schützen:

  • Der Aufenthaltsbereich, Futter und Einstreu von Geflügel sollte so geschützt werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben. Dabei helfen auch Überdachungen von Futterstellen zum Schutz vor Wildvogelkot.
  • Geflügel sollte nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.
  • Erkranken oder sterben plötzlich mehrere Tiere, ist dies unverzüglich einem Tierarzt zu melden.
  • Bei der Haltung im Freien sollten diese durch Abdeckungen nach oben gegen Koteintrag durch Wildvögel gesichert sein und ein Zaun das Eindringen von Wildvögeln verhindern.
  • Straßen- und Stallkleidung sollten strikt getrennt werden.
  • Vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalls sollten die Hände gewaschen und desinfiziert werden.
  • Schädlinge wie Nager sollten regelmäßig bekämpft sowie Stall, Transportboxen und Arbeitsgeräte regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden.
  • Vor dem Stall sollten Desinfektionswannen eingerichtet werden.
  • Fremde Personen, Hunde und Katzen sollten von den Ställen ferngehalten und der Personenverkehr auf ein Mindestmaß reduziert werden.
  • Es sollte keinen Kontakt von Jägern, die mit Federwild in Berührung kommen, zum Geflügel geben.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest gibt es unter www.oberhavel.de/geflügelpest