61 Neubürgerinnen und Neubürger Oberhavels begrüßt
Landrat Alexander Tönnies übergibt Einbürgerungsurkunden an Menschen aus 26 Herkunftsländern
Insgesamt 61 Menschen aus 26 Herkunftsländern haben am Dienstag, 11.11.2025, von Landrat Alexander Tönnies im Kreistagssaal ihre Einbürgerungsurkunde bekommen. Sie stammen aus Kenia, Polen, Vietnam, Bosnien und Herzegowina, Rumänien, China, der Ukraine, dem Iran, Brasilien, Bulgarien, Kamerun, Serbien, Nordmazedonien, den USA, dem Libanon, Algerien, Thailand, dem Kosovo, der Türkei, Ungarn, den Niederlanden, Frankreich und Griechenland. Die meisten Neubürgerinnen und Neubürger kommen aus der Russischen Föderation (9), Syrien (9) und den Philippinen (6).
„Mit ihrer Geschichte und ihren Erfahrungen bereichern Sie unsere Gesellschaft und machen sie vielfältiger und stärker. Gemeinsam gestalten wir eine Zukunft, die auf Respekt, Zusammenhalt und gegenseitigem Vertrauen aufbaut“, sagte Alexander Tönnies.
Eingebürgert werden kann, wer sich seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland aufhält. Außerdem müssen die Identität und die Staatsangehörigkeit für Einbürgerungen geklärt sein, und das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung muss vorliegen. Vorausgesetzt wird auch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis. Der Lebensunterhalt muss selbständig bestritten werden, und zwar für sich selbst und für die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen, also ohne dass Sozialhilfe oder Bürgergeld beansprucht wird. Wer eingebürgert werden will, darf zudem nicht wegen einer Straftat verurteilt sein. Außerdem müssen Antragstellerinnen und Antragsteller die deutsche Sprache beherrschen und nachweislich die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung kennen.
Das Einbürgerungsverfahren selbst verläuft in mehreren Schritten: Nach einer ersten Beratung durch den Fachbereich Migration des Landkreises Oberhavel werden die Voraussetzungen für eine mögliche Einbürgerung geprüft. Liegen sie vor, kann ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden. Im Anschluss sind verschiedene weitere Behörden an dem Verfahren zu beteiligen. Für das Einbürgerungsverfahren werden Gebühren in Höhe von etwa 255 Euro erhoben.