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Wahlen

Wichtige Informationen für Briefwählerinnen und Briefwähler

Die briefliche Stimmabgabe ist nur gültig, wenn der Wahlbrief bis zum Wahltag, 18.00 Uhr, bei dem auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Empfänger eingegangen ist. Der Wahlbrief sollte daher rechtzeitig auf den Postweg gegeben werden, und zwar möglichst nicht später als Donnerstagmittag vor der Wahl, bei entfernt liegenden Orten noch früher. Bei der Übersendung aus dem Ausland kann der Versand mit Luftpost erforderlich sein.

Beabsichtigen Sie den Wahlbrief persönlich in den Briefkasten einer kommunalen Verwaltung (Rathaus, Kreisverwaltung etc.) einzuwerfen, so sollte es bei der Verwaltungsbehörde erfolgen, die auf dem Wahlbrief als Empfänger steht. Unter Umständen gehen weitergeleitete, nicht empfängergerechte Wahlbriefe an die zuständige Verwaltungsbehörde nicht mehr rechtzeitig (bis zum Wahltag 18.00 Uhr) ein. Verspätet eingegangene Wahlbriefe sind zurückzuweisen und diese Stimme(n) werden bei Wahl nicht gewertet. Bei der genannten Verfahrensweise tragen die Briefwählerinnen und Briefwähler dieses mögliche Risiko auf eigene Verantwortung.

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025

Die Wahlergbnisse für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025 im Wahlkreis 58 finden Sie auf der Seite vom Land Brandenburg.

Wahlergebnisse vom 09.06.2024 der Europa- und Kommunalwahlen

Über die unten stehenden Links finden Sie die Wahlergebnisse der Wahlen vom 09.06.2024. Bitte beachten Sie, dass es sich um die Wahlergebnisse des Landkreises Oberhavel handelt. 


Brandenburger Wahlergebnisse - Europawahl 2024

Brandenburger Wahlergebnisse - Kreistag/Stadtverordnetenversammlung 2024