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Wildproben, Trichinenproben und Fleischhygiene

 
Auf dieser Seite informieren wir Sie zu den Themen Wild-, Trichinenproben und Fleischhygiene im Landkreis Oberhavel


Wild- und Trichinenproben

Aktuelles

Schulung: Entnahme Trichinenproben!

Jeweils am 31.01.26 und 05.03.26 werden in Oranienburg Schulungen zur Entnahme von Trichinenproben durchgeführt.

Kontakt Anmeldung

E-Mail: veterinaeramt@oberhavel.de

Telefon: 03301 601 6235/-6226

Personen die Trichinenproben abgeben, müssen vom Landkreis Oberhavel dazu amtlich
beauftragt werden. Voraussetzung für eine Beauftragung ist die Teilnahme an einer Schulung
zur Entnahme von Trichinenproben.


Annahme von Trichinenproben an beiden Standorten mittels Einwurf in Briefkästen

Standort Oranienburg: Bernauer Straße 57/59, 16515 Oranienburg – Briefkasten neben dem Haupteingang.

Annahmezeiten 07.00 - 09.00 Uhr

sowie nach vorheriger telefonischer Absprache

Standort Gransee: Karl-Marx-Platz 1, 16775 Gransee – Briefkasten rechts direkt neben der Tür des Haupteingangs (vom Parkplatz aus kommend, Treppe hoch)

Annahmezeiten Montag bis Freitag 07.00 - 09.00 Uhr, Dienstag 16.00 - 18.00 Uhr

sowie nach vorheriger telefonischer Absprache

Information zu den Trichinenproben, um einen weiterhin reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.


Für Rückfragen steht Ihnen selbstverständlich das Veterinäramt weiterhin telefonisch unter 03301 601-6226 sowie per E-Mail Veterinaeramt@oberhavel.de zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Fleischhygiene

Haustiere müssen, wenn ihr Fleisch zur Genuss für den Menschen bestimmt ist, vor und nach der Schlachtung vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt untersucht werden (Schlachttier-und Fleischuntersuchung). Die sogenannte Fleischbeschau wird von beauftragten Tierärztinnen und -ärzten vorgenommen.

Für die amtliche Schlachttier-, Fleisch- und Trichinenuntersuchung fallen Gebühren an. Weitere Informationen erhalten Sie im Gebührenverzeichnis für Schlachttier- und Fleischuntersuchung.

Bitte beachten Sie: Die Trichinenuntersuchung ist nach neuem Recht nur noch mittels Digestionsmethode (Verdauungsmethode) erlaubt.