Geflügelpest – aktuelle Lage
Der Verdacht auf Aviäre Influenza oder Geflügelpest (umgangssprachlich Vogelgrippe) bei Wildvögeln und in einer Geflügelhaltung im Landkreis Oberhavel hat sich bestätigt: Der Ausbruch wurde am Mittwoch, dem 22.10.2025, amtlich festgestellt. Eine Übersicht zur aktuellen Lage finden Sie auf dieser Seite.
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UPDATE Mit sofortiger Wirkung wurde am 15.12.2025 die Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Oberhavel zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel vom 23.10.2025 aufgehoben. Da das Infektionsrisiko weiterhin hoch ist, muss die Stallpflicht in ganz Oberhavel bis zum Ende des Jahres aufrechterhalten werden.
Der Landkreis hat ab sofort ein Bürgertelefon für alle Fragen rund um die Geflügelpest geschaltet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramtes sind wochentags in der Zeit von 09.00 bis 16.00 Uhr unter der Telefonnummer 03301 601-6230 zu erreichen.
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Allgemeine Informationen zur Geflügelpest
Die Aviäre Influenza (lateinisch avis: Vogel) oder Geflügelpest – umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt – ist eine für Geflügel und andere Vögel hoch ansteckende Viruserkrankung. Die Viren treten in zwei Varianten und verschiedenen Subtypen auf, die unterschiedlich gefährlich sind. In Geflügelbeständen kann die Geflügelpest schnell zur Epidemie werden.
Die Geflügelpest ist anzeigepflichtig. Schon seit einigen Jahren tritt sie verstärkt in Deutschland und auch in Brandenburg auf. Bei erkrankten Tieren zeigen sich meist Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche und Atemnot. Bei Hühnern verringert sich die Legeleistung deutlich. Sollten Geflügelhalterinnen und -halter vermehrt feststellen, dass Tiere in ihrem Bestand erkranken oder verenden, ist dies unverzüglich dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises zu melden.
Oberste Priorität hat der Schutz der Tiere in anderen Geflügelhaltungen. Die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen – also Hygiene, Reinigung und Desinfektion – müssen unbedingt stets von allen Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern eingehalten werden.
Ausführungen zum Thema Geflügelpest („Vogelgrippe“) sowie aktuelle Informationen sind auf den entsprechenden Seiten des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, zu finden.
Bitte informieren Sie sich:
Empfehlungen für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen mit Geflügelhaltung (unter 1.000 Tiere) wurden 2022 durch das zuständige Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zur Verfügung gestellt und liefern wichtige Informationen zum richtigen Verhalten in Geflügelbeständen zur Vermeidung der Einschleppung oder Verbreitung des Geflügelpest-Erregers.
Wichtige Fragen und Antworten zur Geflügelpest
AKTUELLES UPDATE
Was ändert sich mit der Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Oberhavel zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel vom 23.10.2025?
Etliche Einschränkungen in Zusammenhang mit der Geflügelpest enden am Dienstag, 16.12.2025. Die Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Oberhavel zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel vom 23.10.2025 tritt außer Kraft. Somit werden die Schutz- und Überwachungszone aufgehoben. Mit der Aufhebung der Schutz- und Überwachungszone ist es nun wieder möglich, uneingeschränkt Eier, Fleisch von Geflügel und Federwild sowie gehaltenes Geflügel zu transportieren. Auch der Transport von Gülle und Mist ist wieder erlaubt.
Wie lange gilt in Oberhavel eine Stallpflicht?
Da das Infektionsrisiko weiterhin hoch ist, muss die Stallpflicht in ganz Oberhavel bis zum Ende des Jahres aufrechterhalten werden. Sollten bei Kontrollen Verstöße gegen die Stallpflicht festgestellt werden, droht den Haltern ein Bußgeld. Entspannt sich die Situation weiter, wird die Stallpflicht zum 1. Januar 2026 aufgehoben.
Wie müssen die Tiere aktuell untergebracht sein?
Die Anordnung zur Aufstallung von gehaltenem Geflügel bedeutet aber nicht, dass die Tiere ausschließlich in geschlossenen Ställen gehalten werden müssen. Es ist nicht untersagt, den Tieren Auslauf zu ermöglichen, sofern eine ausreichende Schutzvorrichtung vorhanden ist. Diese besteht aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer sicheren Seitenbegrenzung gegen das Eindringen von Wildvögeln. Es muss sichergestellt sein, dass Wildvögel, darunter auch kleine Tiere wie etwa Spatzen, keinen Zugang zum Aufenthaltsbereich, zur Einstreu, zum Futter und zu den Tränken haben, um Verunreinigungen durch Koteintragungen zu verhindern. Sofern der Aufenthaltsbereich der Tiere über ein dichtes Dach verfügt und der Zaun eine Maschenweite von maximal 25 Millimetern hat, dürfen sich die Tiere auch außerhalb des Stalls aufhalten.
Wie sollten sich Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter jetzt verhalten?
Allgemein sollten alle Geflügelhalter generell und zu jeder Zeit folgende Schutzmaßnahmen einhalten, um ihre Tiere bestmöglich zu schützen:
- Der Aufenthaltsbereich, Futter und Einstreu von Geflügel sollte so geschützt werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben. Dabei helfen auch Überdachungen von Futterstellen zum Schutz vor Wildvogelkot.
- Geflügel sollte nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.
- Erkranken oder sterben plötzlich mehrere Tiere, ist dies unverzüglich einem Tierarzt zu melden.
- Bei der Haltung im Freien sollten diese durch Abdeckungen nach oben gegen Koteintrag durch Wildvögel gesichert sein und ein Zaun das Eindringen von Wildvögeln verhindern.
- Straßen- und Stallkleidung sollten strikt getrennt werden.
- Vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalls sollten die Hände gewaschen und desinfiziert werden.
- Schädlinge wie Nager sollten regelmäßig bekämpft sowie Stall, Transportboxen und Arbeitsgeräte regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden.
- Vor dem Stall sollten Desinfektionswannen eingerichtet werden.
- Fremde Personen, Hunde und Katzen sollten von den Ställen ferngehalten und der Personenverkehr auf ein Mindestmaß reduziert werden.
- Es sollte keinen Kontakt von Jägern, die mit Federwild in Berührung kommen, zum Geflügel geben.
Wie sollten sich Bürgerinnen und Bürger verhalten, die tote Tiere finden?
Alle Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises, die tote Tiere, insbesondere Vögel entdecken, werden gebeten, den Fundort zeitnah unter Gefluegelpest@oberhavel.de an das Veterinäramt zu melden. Es sollten die Koordinaten des Fundorts oder der Screenshot eines Kartendienstes wie etwa Google Maps sowie der Name des Meldenden und eine Telefonnummer mitgeteilt werden.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hat für diesen Anlass ein Merkblatt veröffentlicht, das alle notwendigen Hinweise enthält, welche Informationen Bürgerinnen und Bürger bei einem Totfund von Wasser-, Greif- und Schreitvögeln angeben sollten.
Entwickeln Nutztiere eine Immunität?
Grundsätzlich JA. Im Rahmen der akuten Tierseuchenbekämpfung kann allerdings bei amtlicher Feststellung des Ausbruchs der Geflügelpest nicht gewartet werden, bis sich eine solche Immunität entwickelt hat. Hier hat die Eindämmung und die Verhinderung der weiteren Ausbreitung der Tierseuche oberste Priorität.
Das Krankheitsbild der „hochpathogenen aviären Influenza" (HPAI) oder Geflügelpest verläuft besonders in Hühner- und Putenbeständen mit sehr hohen Verlustraten und ist daher weltweit von großer wirtschaftlicher Bedeutung.
Vorbeugung und Bekämpfung der HPAI sind durch EU-Verordnungen bundeseinheitlich gesetzlich geregelt. Hierbei liegt das Hauptaugenmerk auf Biosicherheitsmaßnahmen, die vor dem Eindringen der Erreger in Geflügelhaltungen schützen und deren Verbreitung in der Geflügelpopulation verhindern sollen. Der frühzeitigen Entdeckung etwaiger Infektionen im Geflügelbereich kommt entscheidende Bedeutung bei. Wird trotz aller präventiven Vorkehrungen eine HPAIV Infektion in einem Geflügelbestand nachgewiesen, greifen die europarechtlich vorgeschriebenen Eindämmungsmaßnahmen im Sinne einer Bestandssperrung, der Tötung allen vorhandenen Geflügels und dessen unschädlicher Beseitigung.
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