Naturschutzgebiete
Welche Handlungen in diesen Gebieten zulässig sind und welche nicht, ist in den Schutzgebietsverordnungen geregelt. Die meisten Naturschutzgebiete in Oberhavel sind auch als Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH) Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“.
Rechtsgrundlage
§§ 8-13 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz
Verhalten in Naturschutzgebieten
Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) des Landes Brandenburg hat in Kooperation mit der Fakultät Gestaltung der Hochschule für Angewandte Wissenschaften und Kunst Hildesheim, Holzminden, Göttingen (HAWK) einen Informationsfilm zum Verhalten in Naturschutzgebieten erstellt. Diesen können Sie sich direkt hier oder unter https://vimeo.com/1039552645 ansehen.