Sprungziele
Inhalt

Ordnungswidrigkeiten und Anzeigen

Ordnungswidrigkeiten sind Handlungen, die sich gegen Bestimmungen des Naturschutzrechts richten, wobei die ordnungswidrigen Handlungen in § 69 Bundesnaturschutzgesetz und § 39 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz aufgezählt sind. Sie können geahndet werden durch:
  • Anordnung zur Wiederherstellung öffentlichen Rechts
    Der Verursacher wird aufgefordert, Schäden auszugleichen oder zu ersetzen, die dem Naturhaushalt oder dem Landschaftsbild durch eine rechtswidrige Handlung entstanden sind.
  • Bußgeld
    Es können Geldbußen in einer Höhe von bis zu 65.000 Euro verhängt werden.
Ordnungswidrigkeiten können durch jedermann angezeigt werden, wozu folgendes Merkblatt und Formular genutzt werden kann.

Kosten
Anordnungen und Bußgeldbescheide sind kostenpflichtig.