Anmeldung von Sperrmüll, Elektroaltgeräten, Schrott
Ihre alten Möbel haben ausgedient, der Fernseher funktioniert nicht mehr? Dann melden Sie Sperrmüll an!
Die Abholung Ihres Sperrmülls melden Sie bitte online oder mit der Sperrmüllkarte über den Postweg an. Die Sperrmüllkarte ist im jährlichen Abfallkalender enthalten.
Darüber hinaus ist der Abfallkalender zum Beispiel bei den Stadt- oder Gemeindeverwaltungen, den Bürgerämtern, einigen Bibliotheken, Ihrer Kreisverwaltung in Oranienburg sowie der AWU Oberhavel GmbH in Velten erhältlich.
Bitte senden Sie den Sperrmüllantrag vollständig ausgefüllt online, per E-Mail, Post oder Fax an die AWU.
Der Abholtermin wird Ihnen innerhalb von drei Wochen mitgeteilt.
Welche Arten von Sperrmüll werden abgeholt?
Einmal jährlich wird Ihr Sperrmüll samt haushaltstypischem Schrott und Elektroaltgeräten kostenlos nach vorheriger Anmeldung bei Ihnen abgeholt. Die Kosten dieser Sperrmüllsammlung sind für private Haushalte und Besitzer eines Wochenendgrundstücks oder Kleingarten über den jährlich erhobenen Grundpreis abgegolten.
Eingesammelt werden zum Beispiel:
- Sperrmüll (Hausrat):
- Abfall aus privaten Haushalten, der auch nach zumutbarer Zerkleinerung wegen seines Gewichts, seiner Sperrigkeit oder Materialbeschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passt, diese beschädigt oder das Entleeren erschweren könnte dazu zählen: Möbel, Teppiche, Matratzen
nicht dazu gehören: Bauabfälle, Türen, Fenster, Laminat und Ähnliches
- Haushaltstypischer Schrott:
- Abfälle aus Eisen und Nichteisenmetallen wie Heizkörper, Fahrradrahmen, Spatenblätter.
- Elektroaltgeräte wie Waschmaschine, Mikrowelle, Kaffeemaschine
Kostenlose Abgabe von Sperrmüll an den Recyclinghöfen ab Ende Januar 2026
Ab Ende Januar 2026 bietet der Landkreis Oberhavel die Möglichkeit an, Sperrmüll aus privaten Haushalten in haushaltsüblichen Mengen gebührenfrei zu den regulären Öffnungszeiten an den Recyclinghöfen Germendorf und Gransee abzugeben. Dies wird durch einen Modellversuch ermöglicht, der mit der neuen Abfallgebührensatzung des Kreistags in Kraft tritt. Der Modellversuch ist zeitlich begrenzt von Januar 2026 bis Dezember 2027.
Wichtige Hinweise für die Abgabe des Sperrmülls aus privaten Haushalten an den Recyclinghöfen:
Auf den Recyclinghöfen im Landkreis Oberhavel stehen nur begrenzte Flächen für die Aufstellung von Sammelcontainern zur Verfügung, so dass hier nur haushaltsübliche Abfallmengen bis zu 2 m³ pro Abgabe angenommen werden können. Größere Mengen können wie gewohnt einmal jährlich, nach vorheriger Anmeldung über die Sperrmüllkarte, bequem direkt vor Ihrer Haustür abgeholt werden.
Es werden nur Abfälle angenommen, die im Landkreis Oberhavel angefallen sind. In der Regel erfolgt eine Identifizierung über Ihr amtliches Kfz-Kennzeichen. Anliefernde, die ihren Wohnsitz außerhalb des Landkreises haben, müssen die Herkunft des Abfalls aus Oberhavel nachweisen (zum Beispiel bei Kleingärten). Eine Möglichkeit ist die Vorlage des aktuellen Gebührenbescheides in Verbindung mit Ihrem Personalausweis oder aber dem Pacht-/Mietvertrag. Eine Vorlage des Personalausweises ist ebenfalls eine Option, insofern Ihr Kfz über kein Kennzeichen des Landkreises Oberhavel verfügt.
Ist eine einwandfreie Identifizierung Ihres Wohnortes oder der Herkunft des Sperrmülls aus dem Landkreis Oberhavel vor Ort nicht möglich, erfolgt eine Gebührenerhebung gemäß der aktuell gültigen Abfallgebührensatzung. Sie haben anschließend jedoch die Gelegenheit, die erhobenen Gebühren im Rahmen einer Erstattung beim Landkreis Oberhavel, Fachdienst Umweltschutz und Abfallbeseitigung, nebst entsprechendem Nachweis Ihres Grundstückes im Landkreis Oberhavel sowie der Herkunft des Sperrmülls, geltend zu machen.
Gebührenfrei für private Haushalte ist die Annahme von:
- Alttextilien
- Haushalts- beziehungsweise Elektroaltgeräten
- sämtlichen Leuchtmitteln (Ausnahme: Glühlampen)
- Schrott und Altmetallen
- Papier, Pappe, Kartonagen
- Montageschaum-Dosen (PU-Schaum)
- neu ab 2026 Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen (bis zu 2 m³)
Alle anderen Abfälle sind weiterhin gebührenpflichtig.
Das Abfall-ABC im aktuellen Abfallkalender gibt hierzu hilfreiche Hinweise.
Bereitstellungshinweise
Um eine reibungslose Abholung zu gewährleisten, ist es erforderlich, Sperrmüll, Schrottteile und Elektroaltgeräte separat bereitzustellen. Alle Gegenstände, die nicht mitgenommen wurden, müssen Sie unverzüglich aus dem öffentlichen Straßenraum entfernen.