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Recyclinghöfe

Alle privaten Haushalte und Kleingewerbebetriebe können bei den eigens dafür eingerichteten Recyclinghöfen des Landkreises Oberhavel Abfälle abgeben. Für private Haushalte gibt es keine Mengenbegrenzung, für Kleingewerbebetriebe liegt sie bei 100 Kilogramm.

Bitte beachten Sie:

Die Abgabe von Abfällen an den Recyclinghöfen ist gebührenpflichtig. Die Annahmegebühr wird gemäß der Abfallgebührensatzung anhand des Gewichts der angelieferten Abfälle berechnet. Die Gebühr ist vor Ort zu entrichten.

Gebührenfrei für private Haushalte ist die Annahme von:

  • Alttextilien
  • Haushalts- beziehungsweise Elektroaltgeräten
  • sämtlichen Leuchtmitteln (Ausnahme: Glühlampen)
  • Schrott und Altmetallen
  • Papier, Pappe, Kartonagen
  • Montageschaum-Dosen (PU-Schaum)
  • neu ab 2026 Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen (bis zu 2 m³)

Kostenlose Abgabe von Sperrmüll an den Recyclinghöfen ab Ende Januar 2026

Ab Ende Januar 2026 bietet der Landkreis Oberhavel die Möglichkeit an, Sperrmüll aus privaten Haushalten in haushaltsüblichen Mengen gebührenfrei zu den regulären Öffnungszeiten an den Recyclinghöfen Germendorf und Gransee abzugeben. Dies wird durch einen Modellversuch ermöglicht, der mit der neuen Abfallgebührensatzung des Kreistags in Kraft tritt. Der Modellversuch ist zeitlich begrenzt von Januar 2026 bis Dezember 2027.

Wichtige Hinweise für die Abgabe des Sperrmülls aus privaten Haushalten an den Recyclinghöfen:

Auf den Recyclinghöfen im Landkreis Oberhavel stehen nur begrenzte Flächen für die Aufstellung von Sammelcontainern zur Verfügung, so dass hier nur haushaltsübliche Abfallmengen bis zu 2 m³ pro Abgabe angenommen werden können. Größere Mengen können wie gewohnt einmal jährlich, nach vorheriger Anmeldung über die Sperrmüllkarte, bequem direkt vor Ihrer Haustür abgeholt werden.

Es werden nur Abfälle angenommen, die im Landkreis Oberhavel angefallen sind. In der Regel erfolgt eine Identifizierung über Ihr amtliches Kfz-Kennzeichen. Anliefernde, die ihren Wohnsitz außerhalb des Landkreises haben, müssen die Herkunft des Abfalls aus Oberhavel nachweisen (z.B. bei Kleingärten). Eine Möglichkeit ist die Vorlage des aktuellen Gebührenbescheides in Verbindung mit Ihrem Personalausweis oder aber dem Pacht-/ Mietvertrag. Eine Vorlage des Personalausweises ist ebenfalls eine Option, insofern Ihr Kfz über kein Kennzeichen des Landkreises Oberhavel verfügt.

Ist eine einwandfreie Identifizierung Ihres Wohnortes oder der Herkunft des Sperrmülls aus dem Landkreis Oberhavel vor Ort nicht möglich, erfolgt eine Gebührenerhebung gemäß der aktuell gültigen Abfallgebührensatzung. Sie haben anschließend jedoch die Gelegenheit, die erhobenen Gebühren im Rahmen einer Erstattung beim Landkreis Oberhavel, Fachdienst Umweltschutz und Abfallbeseitigung, nebst entsprechendem Nachweis Ihres Grundstückes im Landkreis Oberhavel sowie der Herkunft des Sperrmülls, geltend zu machen.

Alle anderen Abfälle sind weiterhin gebührenpflichtig.

Weitere Entsorgungshinweise finden Sie im Abfall-ABC des Abfallkalenders.


Annahme von Asbest und asbesthaltigen Abfällen

Asbest und asbesthaltige Abfälle, wie Dachpappe (Teerpappe) werden grundsätzlich nur verpackt an den Recyclinghöfen  angenommen. Bitte verwenden Sie folgende Verpackungen:
  • Gut verschließbare Kunststoffgewebesäcke wie Big-Bags oder Platten-Big-Bags (erhältlich in Baumärkten und bei der AWU Abfallwirtschafts-Union Oberhavel GmbH).
  • Einlagige Polyethylen-Kunststofffolien mit einer Mindestdicke von 0,4 Millimetern (Stöße überlappen und verkleben, zum Beispiel mit Klebeband).
  • Kohleteer und teerhaltige Produkte (hier Dachpappe) werden nur noch in Big-Bags beziehungsweise Kleinmengen bis maximal 50 Kilogramm in Folie verpackt (maximale Abmessungen: 70 mal 70 mal 90 Zentimeter) angenommen.

Bitte verpacken Sie die Materialien so, dass eine Entladung per Hand erfolgen kann.

Anschrift/Öffnungszeiten der Recyclinghöfe:

Recyclinghof Germendorf, Hohenbrucher Straße

Montag, Mittwoch, Freitag, Samstag: 09.00 - 16.30 Uhr

Recyclinghof Gransee, Am Gewerbepark 12, AWU-Betriebshof

Dienstag, Donnerstag sowie jeden 2. und 4. Samstag im Monat:

09.00 - 16.30 Uhr