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Abfallentsorgung

Alles rund um das Thema Abfallentsorgung erfahren Sie auf dieser und den folgenden Unterseiten:

 


Termine Weihnachtsbaumsammlung

Weihnachtsbaumsammlung 2026

Die AWU Oberhavel sammelt im Zeitraum vom 5. bis 22. Januar 2026 die Weihnachtsbäume in allen Gemeinden des Landkreises Oberhavel ein. Bitte stellen Sie die vollständig abgeschmückten Bäume am jeweiligen Abfuhrtag bis 06.00 Uhr am Straßenrand vor dem Grundstück bereit. In Großwohnanlagen sind die Bäume an den Containerstellplätzen abzulegen.

Die Einsammlung erfolgt ausschließlich zu den im Abfallkalender aufgeführten Terminen. Eine interaktive Übersicht zur Weihnachtsbaumsammlung finden Sie auf der Website der AWU Oberhavel (Weihnachtsbaumsammlung - AWU Oberhavel).

Der Abfallkalender 2026 mit allen relevanten Abfuhrterminen steht außerdem auf der Website des Landkreises Oberhavel zum Download bereit.

Alle Termine finden Sie hier:

05. Januar

Fürstenberg

Fürstenberg OT Altthymen

Fürstenberg OT Blumenow

Fürstenberg OT Boltenhof

Fürstenberg OT Bredereiche

Fürstenberg OT Damshöhe

Fürstenberg OT Drögen

Fürstenberg OT Großmenow

Fürstenberg OT Himmelpfort

Fürstenberg OT Kleinmenow

Fürstenberg OT Neuthymen

Fürstenberg OT Neuthymen

Fürstenberg OT Qualzow

Fürstenberg OT Steinförde

Fürstenberg OT Steinhavelmühle

Fürstenberg OT Zootzen

Gransee OT Dannenwalde

Gransee OT Gramzow

Mühlenbecker Land OT Zühlsdorf

Oranienburg OT Friedrichsthal

Oranienburg OT Lehnitz

Oranienburg OT Malz

Oranienburg OT Wensickendorf

06. Januar

Fürstenberg OT Barsdorf

Fürstenberg OT Neubau

Fürstenberg OT Neutornow

Fürstenberg OT Ringsleben

Fürstenberg OT Tornow

Gransee OT Altlüdersdorf

Gransee OT Neulögow

Gransee OT Neulüdersdorf

Gransee OT Seilershof

Gransee OT Wendefeld

Gransee OT Wentow

Großwoltersdorf OT Altglobsow

Großwoltersdorf OT Buchholz

Großwoltersdorf OT Burow

Großwoltersdorf OT Großwoltersdorf

Großwoltersdorf OT Wolfsruh

Großwoltersdorf OT Zernikow

Oberkrämer OT Bärenklau

Oranienburg OT Friedenthal

Oranienburg OT Germendorf

Oranienburg OT Sachsenhausen

Oranienburg OT Schmachtenhagen

Oranienburg OT Zehlendorf

Stechlin OT Dagow

Stechlin OT Dollgow

Stechlin OT Güldenhof

Stechlin OT Menz

Stechlin OT Neuglobsow

Stechlin OT Neuroofen

Stechlin OT Schulzenhof

Zehdenick OT Burgwall 

Zehdenick OT Marienthal

Zehdenick OT Ribbeck

Zehdenick OT Zabelsdorf

07. Januar

Birkenwerder

Gransee

Gransee OT Buberow

Gransee OT Kraatz

Gransee OT Margaretenhof

Gransee OT Meseberg

Gransee OT Ziegelei

Gransee OT Ziegelscheune

Liebenwalde

Liebenwalde OT Hammer Mittwoch

Liebenwalde OT Kreuzbruch Mittwoch

Liebenwalde OT Liebenthal Mittwoch

Löwenberger Land OT Gutengermendorf

Löwenberger Land OT Häsen

Löwenberger Land OT Klevesche Häuser

Löwenberger Land OT Neuhäsen

Schönermark

Sonnenberg OT Baumgarten

Sonnenberg OT Rauschendorf

Sonnenberg OT Rönnebeck

Sonnenberg OT Schulzendorf

Sonnenberg OT Sonnenberg

08. Januar

Oranienburg

Zehdenick

Zehdenick OT Neuhof

Zehdenick Siedlung II

09. Januar

Löwenberger Land OT Falkenthal

Oberkrämer OT Bötzow

Oberkrämer OT Eichstädt

Oberkrämer OT Klein Ziethen

Oberkrämer OT Marwitz

Oberkrämer OT Neu Vehlefanz

Oberkrämer OT Schwante

Oberkrämer OT Vehlefanz

Oberkrämer OT Wolfslake

Zehdenick OT Badingen 

Zehdenick OT Bergsdorf

Zehdenick OT Kappe 

Zehdenick OT Klein-Mutz

Zehdenick OT Krewelin

Zehdenick OT Kurtschlag

Zehdenick OT Mildenberg

Zehdenick OT Osterne

Zehdenick OT Vogelsang 

Zehdenick OT Wesendorf

12. Januar

Löwenberger Land OT Glambeck

Löwenberger Land OT Grieben

Löwenberger Land OT Großmutz

Löwenberger Land OT Grüneberg

Löwenberger Land OT Hoppenrade

Löwenberger Land OT Liebenberg

Löwenberger Land OT Linde

Löwenberger Land OT Löwenberg

Löwenberger Land OT Neulöwenberg

Mühlenbecker Land OT Mühlenbeck

Mühlenbecker Land OT Summt

Velten

13. Januar

Kremmen

Kremmen OT Amalienfelde

Kremmen OT Beetz

Kremmen OT Flatow

Kremmen OT Groß Ziethen

Kremmen OT Hohenbruch

Kremmen OT Sommerfeld

Kremmen OT Staffelde

14. Januar

Hennigsdorf

Hennigsdorf OT Nieder Neuendorf

15. Januar

Hennigsdorf OT Stolpe Süd

Hohen Neuendorf OT Bergfelde

Hohen Neuendorf OT Borgsdorf

Hohen Neuendorf OT Stolpe

16. Januar

Liebenwalde OT Freienhagen

Liebenwalde OT Neuholland

Löwenberger Land OT Nassenheide

Löwenberger Land OT Neuendorf

Löwenberger Land OT Teschendorf

19. Januar

Glienicke

Mühlenbecker Land OT Schönfließ

20. Januar

Hohen Neuendorf

21. Januar

Mühlenbecker Land OT Schildow

22.Januar

Leegebruch 

Gartenabfälle gehören nicht in den Wald

Gartenabfälle in Wald und Wiese sind nicht nur ein unschöner Anblick – vielmehr stellen sie eine erhebliche Umweltbeeinträchtigung dar.

Grünschnitt und Gartenabfälle gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der Natur oder auf Grünflächen entsorgt werden. Durch die Ablagerungen können erhebliche Schäden an der Natur angerichtet werden. Wälder sind ein komplexes und fein aufeinander abgestimmtes Ökosystem. Neben den Bäumen gehören dazu auch eine Vielzahl an Pflanzen- und Tierarten. Jeder Stoff, der zusätzlich in den Wald hineingetragen wird, greift somit in die Lebensbedingungen des Ökosystems ein und kann zur einer erheblichen Veränderung führen, so dass der Wald allmählich abstirbt oder stark geschädigt wird. Folgen sind absterbende Bäume und zunehmende Ausbreitung von Kulturpflanzen.

Beispielsweise kann ein einfacher Laubhaufen aus dem heimischen Garten eine derartige Schädigung herbeiführen. Gartenbäume oder auch -pflanzen besitzen viele Nährstoffe und haben möglicherweise auch Pflanzenschutzmittel über die Wurzeln aufgenommen und in den Blättern gespeichert. Wenn das Laub dann im Herbst auf den Boden fällt, mischt es sich zusätzlich mit Samen von Gartenkräutern und -pflanzen, die in der freien Natur oder im Wald nicht vorkommen. Zusätzlich können sich in dem Laub Pilze, Insekten oder Bakterien befinden. Durch die abweichende Struktur kann das Ökosystem des Waldes aus dem Gleichgewicht gebracht werden und den Bodenzustand sowie den Lebensraum nachhaltig verändern.

Ebenso führen abgelagerte Gartenabfälle zu massiven Nährstoffanreicherungen, die das heimische Ökosystem nicht aufnehmen kann. Überschüssige Nährstoffe gelangen dadurch – zum Beispiel als Nitrat – in das Grundwasser und können damit auch das Trinkwasser verunreinigen.

Schnell wird aus einmaligen Ablagerungen Gewohnheit, da sich auch die umliegende Nachbarschaft an dem Fehlverhalten und damit an der wilden Entsorgung von Garten- und Grünabfällen beteiligt. Erfahrungsgemäß lässt weiterer Abfall – wie zum Beispiel Plastikabfall – nicht lange auf sich warten. So kann sich bereits über einen kleinen Zeitraum eine wilde Abfalldeponie bilden. Der Landesbetrieb Forst Brandenburg hat hierzu auch den Flyer „Gartenabfälle gehören nicht in den Wald!“ herausgegeben. 

Ebenso besteht ein Verbrennungsverbot für pflanzliche Abfälle. Es ist nicht gestattet, Garten- und Grünabfälle zu verbrennen. Weitere wichtige Informationen zu diesem Thema finden Sie auch im Flyer „Holzfeuer im Freien“.

Den gesetzlichen Vorgaben zu Folge müssen Grünschnitt und Gartenabfälle ordnungsgemäß entsorgt werden. Sie sind dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen. Ebenso können die Abfälle im eigenen Garten kompostiert werden.

Auf Ihre Mithilfe ist der Landkreis Oberhavel angewiesen. Sollten Sie darauf aufmerksam werden, dass Grünschnitt und Gartenabfälle auf Wald-, Acker- und Wiesenflächen abgelagert oder verbrannt werden, melden Sie das bitte bei der unteren Abfallwirtschaftsbehörde

Information zur Getrenntsammlung von Alttextilien

Aktuelle Fragen rund um die Abfallentsorgung im Landkreis Oberhavel


Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) von 2020 brachte wichtige Änderungen mit sich, insbesondere in Bezug auf die Getrenntsammlung von Abfällen. Seit dem 01. Januar 2025 gilt in Deutschland eine gesetzliche Pflicht zur Getrenntsammlung von Alttextilien.

Diese Regelung zielt darauf ab, die Wiederverwendung und das Recycling von Textilien zu fördern. Die Qualität der getrennten Sammlung ist dabei von großer Bedeutung, um sicherzustellen, dass die gesammelten Textilien effektiv wiederverwendet oder recycelt werden können.

 

Überblick über Wiederverwendungsmöglichkeiten von gebrauchten Textilien sowie Getrenntsammlungen von Alttextilien im Landkreis Oberhavel:

  • Gut erhaltene Kleidungsstücke können in mehreren Einrichtungen abgegeben werden

 

DRK-Kreisverband Ostprignitz-Ruppin e. V. & DRK-Kreisverband Gransee

e. V.

Telefon: 03391 39630
Koliner Straße 12a
16775  Gransee

 

gemeinnützige Projekt- und soziale Regionalentwicklungsgesellschaft mbH (PuR)

Hauptgeschäftsstelle

Telefon: 03302 499800

Fabrikstraße 10

16761 Hennigsdorf

 

Oranienburger Kleiderkammer e.V.

Telefon: 03301 5766867

Albert-Buchmann-Straße 15

16515 Oranienburg


  • Eine Getrenntsammlung von Alttextilien im Landkreis Oberhavel erfolgt gegenwärtig insbesondere durch gewerbliche und gemeinnützige Sammler. Dazu stehen im öffentlichen Raum an zahlreichen Standorten (zum Beispiel an Glascontainer-Stellplätzen) geeignete Container zur Verfügung, die für eine ordnungsgemäße und kostenlose Entsorgung von brauchbaren Alttextilien gedacht sind.


  • Alttextilien können nunmehr auch kostenfrei an den Recyclinghöfen in Germendorf und Gransee abgegeben werden.


  • Bitte beachten Sie stark zerschlissene, beschädigte oder verdreckte Textilien sind weiterhin im Restabfall zu entsorgen, da diese nicht mehr sinnvoll genutzt werden können.

 

  • Eine kreative Möglichkeit für das Wiederverwenden von Alttextilien ist das Upcycling. Hier werden alte Textilien in neue, nützliche Gegenstände umfunktioniert. Der Fantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt – von Taschen über Kissenbezüge bis hin zu dekorativen Elementen ist alles möglich.


  • Spenden und Second-Hand: Um Bedürftige zu unterstützen, können Alttextilien an Kleiderkammern sowie Hilfsorganisationen weitergegeben werden. Auch die Abgabe von Textilien an Second-Hand-Geschäfte ist möglich.

Weitere Informationen und Adressen finden Sie hier oder im Abfallkalender 2026.


Öffentliche Stellplätze sind keine Müllplätze

Die Vermüllung von öffentlichen Stellplätzen für die Entsorgung von Altglas sowie Papier, Pappe, und Kartonagen aus privaten Haushalten nimmt leider stetig zu. So werden neben den Abfallcontainern auch Müllsäcke, nicht zusammengefaltete Kartonagen, Bauschutt und sogar Bioabfälle deponiert. Die Beräumung ist sehr aufwendig und verursacht jedes Mal hohe Kosten, die Sie als Gebührenzahler tragen müssen.

Es handelt sich beim Ablegen von Müll neben den Containern um eine Ordnungswidrigkeit, welche mit hohen Bußgeldern geahndet werden kann (Bußgeldkatalog - Illegale Abfallablagerung).

Für das Altpapieraufkommen aus Ihrem Privathaushalt können Sie den kommunalen Sammelbehälter für Papier, Pappe und Kartonagen, kurz die PPK-Tonne, nutzen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der gebührenfreien Entsorgung von Papier, Pappe und Kartonagen an den Recyclinghöfen in Germendorf und Gransee.

Mustergebührenbescheid mit Biotonne und Erläuterungen

Einmal im Jahr erhalten Sie von uns Ihren Gebührenbescheid für die Benutzung der Abfallentsorgung im Landkreis Oberhavel. Um Ihnen eventuelle Fragen zum Gebührenbescheid beantworten zu können, stellen wir Ihnen einen Mustergebührenbescheid sowie die Erläuterungen zum Gebührenbescheid zur Verfügung:

Mustergebührenbescheid mit Biotonne

Mustergebührenbescheid - Erläuterungen

Der Abfallbehälter wurde nicht vollständig geleert

Die Entleerung der Abfallbehälter ist ein automatisches Verfahren.

Soweit bei einer unvollständigen Entleerung des Abfallbehälters sowohl ein Fehlverhalten des Fahrers, als auch technische Probleme (zum Beispiel ein Defekt am Entsorgungsfahrzeug der AWU oder ein defekter Transponder) ausgeschlossen werden können, hat die Abfallerzeugerin oder der Abfallerzeuger dafür Sorge zu tragen, dass eine vollständige Entleerung des Behälters erfolgen kann.

Die Abfälle sind so in den Abfallbehälter einzufüllen, dass eine Entleerung mit dem üblichen Verfahren (auch bei Frost) möglich ist. Dabei ist auch das Einschlämmen oder Einpressen von Abfällen – zum Beispiel Einpressen von Rasenschnitt oder nassen Windeln – in den Abfallbehälter unzulässig (siehe § 21 Absatz 2 der Abfallentsorgungssatzung und § 7 Absatz 3 der Bioabfallsatzung).

Bitte beachten Sie:

Auch wenn Ihr Abfallbehälter (Restabfall oder Bioabfall) nicht vollständig geleert werden konnte, bemisst sich die Höhe der Gebühren nach der auf elektronischem Weg erfassten Anzahl der durchgeführten Entleerungen.

Bei einer unvollständigen Entleerung des Restabfallbehälters oder der Biotonne erfolgt keine Erstattung der Gebühr.


Woche der Abfallvermeidung

Die Europäische Woche der Abfallvermeidung: Lebensmittel retten statt verschwenden

Die Europäische Woche der Abfallvermeidung findet jedes Jahr im November statt und ist eine wichtige Initiative, die darauf abzielt, das Bewusstsein für Abfallvermeidung und nachhaltige Ressourcenwirtschaft zu schärfen. In diesem Jahr liegt der Fokus auf die Vermeidung von Elektroschrott, einem drängenden Problem in Europa und weltweit.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite zur Europäischen Woche der Abfallvermeidung.

Auf dieser Seite finden sich umfangreiche Tipps und Informationen. Zudem besteht die Möglichkeit, eine eigene Aktion zur „Europäischen Woche der Abfallvermeidung“ anzumelden.

Modellversuch in Oberhavel: Sperrmüllabgabe ab 2026 kostenlos

Ab Ende Januar 2026 bietet der Landkreis Oberhavel die Möglichkeit an, Ihren Sperrmüll aus privaten Haushalten in haushaltsüblichen Mengen gebührenfrei zu den regulären Öffnungszeiten an den Recyclinghöfen Germendorf und Gransee abzugeben. Dies wird durch einen Modellversuch ermöglicht, der mit der neuen Abfallgebührensatzung des Kreistags in Kraft tritt.

Der Modellversuch ist zeitlich begrenzt von Ende Januar 2026 bis Dezember 2027.

Gebührenfrei für private Haushalte an den Recyclinghöfen ist  die Annahme von:

  • Alttextilien
  • Haushalts- beziehungsweise Elektroaltgeräten
  • sämtlichen Leuchtmitteln (Ausnahme: Glühlampen)
  • Schrott und Altmetallen
  • Papier, Pappe, Kartonagen
  • Montageschaum-Dosen (PU-Schaum)
  • neu ab 2026 Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen (bis zu 2 m³)

Alle anderen Abfälle sind weiterhin gebührenpflichtig.

Formulare für die Abfallentsorgung

Hier finden Sie alle Formulare, die Sie für die Abfallentsorgung im Landkreis Oberhavel benötigen. 


Formulare für die Behälter: 


Biobehälter


Gelbe Tonne


Restabfallbehälter


Sammelbehälter für Pappe, Papier und Kartonage - (Blaue Tonne)


weitere Formulare:


Anmeldung zur Abfallentsorgung


Anmeldung zur Sperrmüllsammlung der AWU Oberhavel


Personenveränderungsmitteilung


SEPA- Lastschriftmandat


Wechsel des Grundstückseigentümers


Bitte beachten Sie: 


Bitte fügen Sie bei einer Änderung der gemeldeten Personen über die Personenveränderungsmitteilung (Kopie der Geburtsurkunde, Einwohnermeldebescheinigung, Kopie der Sterbeurkunde) oder beim Wechsel des Grundstückseigentümers (Kopie des Kaufvertrages oder Auszug aus dem Grundbuch) stets entsprechende Nachweise bei.