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Integration


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Im Landkreis Oberhavel leben viele neu zugewanderte Menschen, die erst vor Kurzem nach Deutschland gekommen sind. Sie stehen vor der Herausforderung, Deutschkenntnisse zu erwerben, die Bestimmungen des Grundgesetzes kennenzulernen, neue Bekanntschaften zu schließen, den Arbeitsmarkteinstieg zu schaffen und zugleich ihre Kinder beim Ankommen im schulischen Alltag zu unterstützen.

Mit dieser Seite möchte der Landkreis Oberhavel unter anderem:

  • über laufende, geplante und frei zugängliche Integrationsmaßnahmen informieren,
  • gesetzliche Regelungen erläutern,
  • Wege zum Ankommen im Alltag aufzeigen,
  • Angebote der non-formalen Bildungsarbeit präsentieren.

Neu zugewanderte Bürgerinnen und Bürger finden auf dieser Webseite zudem Kontaktinformationen von Beratungsstellen, von Kursträgern, Willkommensinitiativen, vom Jugendamt, dem Sozialpsychiatrischen Dienst, dem Jobcenter Oberhavel, der Agentur für Arbeit und vielen anderen für das Ankommen im Alltag wichtigen Anlaufstellen.


Bei Fragen wenden Sie sich gern an:

Juri Galperin
Integrationsbeauftragter
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg

Telefon:03301 601-1033

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Aktuelles

Ferien Miteinander: Kostenfreie Ferienfahrten für geflüchtete Kinder und Jugendliche 

Der Landesjugendering e.V. übernimmt für die Ferienfahrten im Sommer 2026 Teilnahmebeiträge von geflchteten Kindern und Jugendlichen (nach Verfügbarkeit). Das Angebot des Landesjugendringes richtet sich an junge Menschen mit Fluchterfahrung (oder Kinder mit Fluchterfahrung der Eltern), die aktuell in Brandenburg leben. Eine Ausnahme ist möglich, wenn geflüchtete Freundinnen und Freunde mitfahren wollen, die aktuell in anderen Bundesländern leben.

Auf der Webseite des Kreisjugendringes sind in der Übersicht zahlreiche Angebote mit Kontaktinormationen der durchführenden Organisationen zu finden. Bei Interesse melden Sie sich bitte direkt bei den Organsatorinnen und Organisatoren der Ferienfahrten. 


Infoveranstaltung zum Thema "Arbeiten in Deutschland - Meine Rechte und Pflichten"

Am Donnertsag, dem 04.06.2026, von 18.00 bis 20.00 Uhr, findet die Online-Informationsveranstaltung "Arbeiten in Deutschland - meine rechte und Pflichten" statt.

Zu den Themen der Veranstaltung zählen:

  • Was ist Mindestlohn?
  • Was darf mein Chef?
  • Was mache ich, wenn ich keinen Lohn bekomme?
  • Kündigung, was tun?

Teilnehmende haben die Möglichkeit, Fragen zum Thema Arbeitsrecht zu stellen.

Den QR-Code für den Zugang zur Veranstaltung übers Handy und über Computer finden Sie hier.

Die Veranstaltung wird im Rahmen des Projekts „Faire Integration“ durchgeführt. "Faire Integration" berät Drittstaatsangehörige bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen und zielt dabei auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Neuzugewanderten ab. Die Projektmitarbeitenden beraten zu folgenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen: Mindestlohn, nicht gezahlter Lohn, Arbeitszeit, Urlaub, Kranken- und Unfallversicherung, Kündigung, Arbeitsvertrag und Aufhebungsvertrag. Zu den sozialrechtlichen Fragestellungen zählen: Ansprüche auf das Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Kindergeld und die Elternzeit.

Die Beratung findet in folgenden Sprachen statt: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Russisch, Polnisch, Ukrainisch, Persisch-Farsi, Dari, Paschtu, Arabisch, Urdu und Hindi. Die Beratung wird sowohl in Präsenz als auch online durchgeführt. Ausführliche Informationen können auf der Webseite des Projektträgers Caritasverband der Diözese Görlitz e. V. aufgerufen werden.

Kontaktdaten:
Jens Leuner
Telefon: 0355 3800 3770
Mobil: 0152 57281069
E-Mail: jens.leuner@caritas-goerlitz.de  


Der Nachbarschaftstreff ist zurück!

Lange war es still, jetzt wird es wieder bunt. Ab sofort öffnet der Nachbarschaftstreff Lehnitz die Türen unter neuer Trägerschaft.

Der Nachbarschaftstreff Lehnitz ist ein offener Begegnungs- und Unterstützungsort im Quartier. Das Ziel des Nachbarschaftstreffs Lehnitz ist es, die bewährten Angebote fortzuführen und den sozialen Zusammenhalt im Quartier aktiv zu fördern. Dabei orientiert sich das Team des Nachbarchaftstreffs an den aktuellen Bedürfnissen und Wünschen der Bewohnerinnen und Bewohner.

Was die Besucherinnen und Besucher erwartet:

- Alte bekannte und neue Gesichter
- Raum für neue Projekte und Ideen
- Offene Begegnungsrunden (deutsche Sprache anwenden und festigen)
- Sprachwerkstatt
- Workshops zu Miet- und Alltagsthemen
- Nachhilfeangebote (Hausaufgabenhilfe und Lernunterstützung)
- Hobbywerkstatt
- Kreative Aktivitäten (Basteln, Malen, Werken, Nähen)
- Gemeinsames Interkulturelles Kochen

Wo? Genau hier! Mühlenbecker Weg 9h / 2. Etage, Raum 2.05

Das Team des Trägers T&I GSM gGmbH kann es kaum erwarten, den Treff gemeinsam mit den Besucherinnen und Besuchern wiederzubeleben!

Öffnungszeiten:

Das Team des Nachbarschaftstreffs Lehnitz ist montags bis freitags vor Ort und bietet darüber hinaus feste Sprechtage an:
dienstags von 9.00 bis 15.00 Uhr und donnerstags von 11.00 bis 17.00 Uhr

Bisher feststehende Termine: 
mittwochs:
Sprachwerkstatt ABC: 12.00 bis 13.30 Uhr 
Sprachwerkstatt A1/A2: 14:30 – 16:30 Uhr 

Wer sich mit seinen Interessen und Möglichkeiten einbringen möchte, kann sich gern an den Träger wenden.

Kontaktinformation:
T&I gsm gGmbH
Mühlenbecker Weg 9 H, 2. Etage, Raum 2.05
Anne-Kathrin Jantz
Telefon: 01516 1642 721
E-Mail: a.k.jantz@mein-gsm.de 


Termine für die Beratung des DRK-Suchdienstes zu Familiennachzug und internationaler Suche

Die neuen Termine für die Beratung des DRK-Suchdienstes zu Familiennachzug und internationaler Suche stehen fest: 
  • Montag, 27. April
  • Montag, 18. Mai
  • Montag, 22. Juni
Die Beratung findet in den Räumen der DRK- Migrationsberatung in Oranienburg statt:
Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte
Deutsches Rotes Kreuz Kompetenzzentrum Flucht und Migration Brandenburg gGmbH
Beratungsstelle Oranienburg
Albert Buchmann Str. 17
16515 Oranienburg
(Bürgerzentrum, Raum 220/221)
Die Termine dürfen gerne geteilt werden. Um Terminvereinbarung unter k.ahmad@drk-kfm.de wird unbedingt gebeten! 

Neue Regelungen beim Zugang zu den Integrationskursen

Ab sofort ändern sich die Regelungen für den Zugang zu den Integrationskursen. Den Zugang haben nach wie vor Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr haben, die vom Fallmanagement des Jobcenters Oberhavel zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden. Personen mit einer Duldung, einer Gestattung sowie Geflüchtete aus der Ukraine (§24 des Aufenthaltsgesetzes) können sich nicht mehr auf freiwilliger Basis zu einem Integrationskurs anmelden.
Nach § 44a AufenthG ist eine Person mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft zur Teilnahme an einem Integrationskurs von der Ausländerbehörde verpflichtet, wenn sie
  • eine Aufenthaltsgestattung besitzt
  • eine Duldung nach § 60a (2) S. 3 AufenthG besitzt (demnach dringende humanitäre oder persönliche Gründe)
  • eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 (vorübergehender Schutz; demnach auch die Ukrainer) oder § 25 (5) (wenn Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist) besitzt
und Asylbewerberleistungen bezieht. Personen, die eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs benötigen, können diese unter der E-Mail-Adresse aufenthaltsrecht@oberhavel.de anfragen. 
Ukrainische Geflüchtete, die Grundsicherung beziehen, können vom Jobcenter Oberhavel zur Teilnahme an Integrationskursen verpflichtet werden.
Personen mit einer Duldung oder einer Gestattung können zudem ab sofort im Rahmen des Programms „Deutschkurse für Geflüchtete“ an einem Sprachkurs teilnehmen. Geflüchtete aus der Ukraine können an einem solchen Sprachkurs teilnehmen, wenn sie bereits an einem Integrationskurs teilgenommen haben. Konzeption und Curricula der Deutschkurse für Geflüchtete entsprechen den Integrationskursen des Bundes, sodass Kursträger für die Integrationskurse Mischgruppen bilden könnenDie Teilnahme an dem Programm „Deutschkurse für Geflüchtete“ kann über die Träger von Integrationskursen beantragt werden.
Für die Integration in den Arbeitsmarkt können Personen, die Grundsicherung beziehen, vom Jobcenter Oberhavel zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs berechtigt werden. Personen, die Asylbewerberleistungen beziehen und von der Agentur für Arbeit  bei der Arbeitsmarktintegration gefördert werden, können ebenfalls von der berufsbezogenen Sprachförderung profitieren. 

Webseite www.sport-vereint.de geht an den Start

Im vergangenen Jahr hat der Familien-Sport-Verein-Oberhavel e.V. das Integrationsprojekt "Integration durch Sport" durchgeführt. Dieses wurde vom Landkreis Oberhavel unterstützt und gefördert. Das Vorhaben hat zur Verbesserung der sozialen Integration von Migrantinnen und Migranten, zur Förderung ihrer physischen und psychischen Gesundheit, zur Sprachförderung, zum Abbau von Vorurteilen und zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts beigetragen.
Im Rahmen des Projekts entstand zudem die mehrsprachige Webseite https://www.sport-vereint.de, die eine detaillierte Suche von Sportvereinen bzw. Sportarten in jeder Stadt und Gemeinde des Landkreises Oberhavel ermöglicht. Die Webseite enthält zudem Informationen zum Thema Vereinsgründung, zu den Fördermöglichkeiten in Brandenburg und zur Bedeutung des Sports.

Start der „Deutschkurse für Geflüchtete“

Neu zugewanderte Personen, die bislang keinen Zugang zu Integrationskursen hatten, können ab sofort im Rahmen des Programms „Deutschkurse für Geflüchtete“ an einem Integrationskurs teilenehmen. Konzeption und Curricula der Deutschkurse für Geflüchtete entsprechen den Integrationskursen des Bundes, sodass Kursträger für die Integrationskurse Mischgruppen bilden können. Die Teilnahme an dem Programm „Deutschkurse für Geflüchtete“ kann über die Träger von Integrationskursen beantragt werden.

Für die Teilnehmenden der „Deutschkurse für Flüchtlinge“ werden von Kursträgern Einstufungs- und Abschlusstests sowie gegebenenfalls Fahrtkosten übernommen. Die allgemeinen Deutschkurse bestehen aus bis zu 600 Unterrichtseinheiten, die in sechs Modulen von jeweils 100 Stunden besucht werden können. Spezielle Deutschkurse, die sich gezielt an Analphabeten richten, bestehen aus bis zu 1.200 Unterrichtsstunden, die in zwölf Modulen von jeweils 100 Stunden besucht werden können.

Die Deutschkurse stehen geflüchteten Menschen offen, darunter insbesondere Geduldeten, die nicht unter die Regelungen des Chancenaufenthaltsrechts fallen sowie sogenannten Wiederholenden. Die Teilnahmeberechtigten müssen ihren regelmäßigen Wohnsitz im Land Brandenburg haben, dürfen nicht der Schulpflicht unterliegen und keinen oder noch keinen Anspruch auf Teilnahme an den Integrationskurs des BAMF nach § 44 des AufenthG haben.

Die aktuelle Sprachkursübersicht finden Sie im Bereich Sprachkurse unter Sprachkursangebot.


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