Integration
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Im Landkreis Oberhavel leben viele neu zugewanderte Menschen, die erst vor Kurzem nach Deutschland gekommen sind. Sie stehen vor der Herausforderung, Deutschkenntnisse zu erwerben, die Bestimmungen des Grundgesetzes kennenzulernen, neue Bekanntschaften zu schließen, den Arbeitsmarkteinstieg zu schaffen und zugleich ihre Kinder beim Ankommen im schulischen Alltag zu unterstützen.
Mit dieser Seite möchte der Landkreis Oberhavel unter anderem:
- über laufende, geplante und frei zugängliche Integrationsmaßnahmen informieren,
- gesetzliche Regelungen erläutern,
- Wege zum Ankommen im Alltag aufzeigen,
- Angebote der non-formalen Bildungsarbeit präsentieren.
Neu zugewanderte Bürgerinnen und Bürger finden auf dieser Webseite zudem Kontaktinformationen von Beratungsstellen, von Kursträgern, Willkommensinitiativen, vom Jugendamt, dem Sozialpsychiatrischen Dienst, dem Jobcenter Oberhavel, der Agentur für Arbeit und vielen anderen für das Ankommen im Alltag wichtigen Anlaufstellen.
Bei Fragen wenden Sie sich gern an:
Juri GalperinIntegrationsbeauftragter
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Telefon:03301 601-3403
Aktuelles
Neue Regelungen beim Zugang zu den Integrationskursen
Ab sofort ändern sich die Regelungen für den Zugang zu den Integrationskursen. Den Zugang haben nach wie vor Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr haben, die vom Fallmanagement des Jobcenters Oberhavel zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden. Personen mit einer Duldung, einer Gestattung sowie Geflüchtete aus der Ukraine (§24 des Aufenthaltsgesetzes) können sich nicht mehr auf freiwilliger Basis zu einem Integrationskurs anmelden.
Nach § 44a AufenthG ist eine Person mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft zur Teilnahme an einem Integrationskurs von der Ausländerbehörde verpflichtet, wenn sie
- eine Aufenthaltsgestattung besitzt
- eine Duldung nach § 60a (2) S. 3 AufenthG besitzt (demnach dringende humanitäre oder persönliche Gründe)
- eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 (vorübergehender Schutz; demnach auch die Ukrainer) oder § 25 (5) (wenn Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist) besitzt
und Asylbewerberleistungen bezieht.
Ukrainische Geflüchtete, die Grundsicherung beziehen, können vom Jobcenter Oberhavel zur Teilnahme an Integrationskursen verpflichtet werden.
Personen mit einer Duldung oder einer Gestattung können zudem ab sofort im Rahmen des Programms „Deutschkurse für Geflüchtete“ an einem Sprachkurs teilnehmen. Geflüchtete aus der Ukraine können an einem solchen Sprachkurs teilnehmen, wenn sie bereits an einem Integrationskurs teilgenommen haben. Konzeption und Curricula der Deutschkurse für Geflüchtete entsprechen den Integrationskursen des Bundes, sodass Kursträger für die Integrationskurse Mischgruppen bilden können. Die Teilnahme an dem Programm „Deutschkurse für Geflüchtete“ kann über die Träger von Integrationskursen beantragt werden.
Für die Integration in den Arbeitsmarkt können Personen, die Grundsicherung beziehen, vom Jobcenter Oberhavel zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs berechtigt werden. Personen, die Asylbewerberleistungen beziehen und von der Agentur für Arbeit bei der Arbeitsmarktintegration gefördert werden, können ebenfalls von der berufsbezogenen Sprachförderung profitieren.
Webseite www.sport-vereint.de geht an den Start
Im vergangenen Jahr hat der Familien-Sport-Verein-Oberhavel e.V. das Integrationsprojekt "Integration durch Sport" durchgeführt. Dieses wurde vom Landkreis Oberhavel unterstützt und gefördert. Das Vorhaben hat zur Verbesserung der sozialen Integration von Migrantinnen und Migranten, zur Förderung ihrer physischen und psychischen Gesundheit, zur Sprachförderung, zum Abbau von Vorurteilen und zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts beigetragen.
Im Rahmen des Projekts entstand zudem die mehrsprachige Webseite https://www.sport-vereint.de, die eine detaillierte Suche von Sportvereinen bzw. Sportarten in jeder Stadt und Gemeinde des Landkreises Oberhavel ermöglicht. Die Webseite enthält zudem Informationen zum Thema Vereinsgründung, zu den Fördermöglichkeiten in Brandenburg und zur Bedeutung des Sports.
Start der „Deutschkurse für Geflüchtete“
Neu zugewanderte Personen, die bislang keinen Zugang zu Integrationskursen hatten, können ab sofort im Rahmen des Programms „Deutschkurse für Geflüchtete“ an einem Integrationskurs teilenehmen. Konzeption und Curricula der Deutschkurse für Geflüchtete entsprechen den Integrationskursen des Bundes, sodass Kursträger für die Integrationskurse Mischgruppen bilden können. Die Teilnahme an dem Programm „Deutschkurse für Geflüchtete“ kann über die Träger von Integrationskursen beantragt werden.
Für die Teilnehmenden der „Deutschkurse für Flüchtlinge“ werden von Kursträgern Einstufungs- und Abschlusstests sowie gegebenenfalls Fahrtkosten übernommen. Die allgemeinen Deutschkurse bestehen aus bis zu 600 Unterrichtseinheiten, die in sechs Modulen von jeweils 100 Stunden besucht werden können. Spezielle Deutschkurse, die sich gezielt an Analphabeten richten, bestehen aus bis zu 1.200 Unterrichtsstunden, die in zwölf Modulen von jeweils 100 Stunden besucht werden können.
Die Deutschkurse stehen geflüchteten Menschen offen, darunter insbesondere Geduldeten, die nicht unter die Regelungen des Chancenaufenthaltsrechts fallen sowie sogenannten Wiederholenden. Die Teilnahmeberechtigten müssen ihren regelmäßigen Wohnsitz im Land Brandenburg haben, dürfen nicht der Schulpflicht unterliegen und keinen oder noch keinen Anspruch auf Teilnahme an den Integrationskurs des BAMF nach § 44 des AufenthG haben.
Die aktuelle Sprachkursübersicht finden Sie im Bereich Sprachkurse unter Sprachkursangebot.
Termin buchen bei Integrationslotsen
Sie sind neu in Deutschland und noch unsicher bei Terminen? Die Strukturen und Wege sind Ihnen noch nicht klar? Die Integrationslotsen unterstützen Sie gern bei Ihren Anliegen. Sie helfen Ihnen im Kontakt mit Ämtern, Jobcenter, Schule, Kita und vielem mehr. Ausführliche Information den Kontaktdaten finden Sie in diesem Flyer. Einen Termin können Sie hier buchen.
Informationen zur Bezahlkarte (SocialCard)
Auf der Webseite Startseite https://www.socialcard.de finden Sie einen mehrsprachigen Film, in dem die Benutzung der Bezahlkarte erklärt wird. Erklärt werden zum Beispiel die Registrierung, Guthaben- und Umsatz-Abfrage und veles mehr. Weitere Informationen zur Bezahlkarte finden Sie auch auf der Webseite des Servicepunkts Migration (klicken Die auf das Feld "Bezahlkarte").
Umfrage zu Diskriminierung
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ruft zur Teilnahme an Deutschlands größter Umfrage zu Diskriminierung auf. Bis zum 28. Februar 2026 können alle Menschen ab 14 Jahren anonym Erfahrungen mit Benachteiligungen teilen – online oder auf Papier. Ziel der Umfrage ist es, ein umfassendes Bild von Diskriminierungserfahrungen in Deutschland zu gewinnen. Der Fragebogen ist online oder im Papierformat erhältlich. Er steht zunächst in Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch, Arabisch, Spanisch, Russisch, Polnisch, Ukrainisch, sowie einfacher Sprache zur Verfügung. Alle Informationen zur Befragung finden Sie unter https://diskriminierung-umfrage.de/.
Projekt zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von Neuzugewanderten in Hennigsdorf gestartet
Anfang Oktober 2025 ist in Hennigsdorf das Projekt "Beratung, Begegnungs, Integration - Teilhabechancen für Neuzugewanderte" gestartet. Es richtet sich an alle neu zugewanderte Bürgerinnen und Bürger im Landkreis und insbesondere an solche aus Hennigsdorf und Umgebung.
Ziel des Vorhabens ist es, Kinder, Jugendliche und Familien bei ihren Integrationsschritten zu unterstützen. Dazu bieten die Projektmitarbeiterinnen Einzelberatung und Gruppenaktivitäten an. Kinder und Jugendliche sollten bei ihren schulischen Bemühungen unterstützt werden, die ganzen Familien beim Spracherwerb, Männer und Frauen bei Behördenangelegenheiten, wirtschaftlichen Fragen und gesundheitlicher Orientierung und alle zusammen bei ihrem Bemühen um Integration und soziale Teilhabe am Leben in Oberhavel.
Kontaktinformation:
Fabrikstraße 10Linker Aufgang, 3. Etage, oben rechts
16761 Hennigsdorf
Astrid Schorn
Telefon: 0155 655 35 246
E-Mail: a.schorn@kommmit.eu
Nataliya Asanafjeva:
Telefon: 0155 655 17 684
E-Mail: n.afanasyeva@kommmit.eu
Sprechzeiten:
Montag: 10:00 – 13:00 Uhr
Dienstag: 15:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 13:00 Uhr (Frühstück im Nachbarschaftstreff Stolpe Süd, Hirschwechsel 4, 16671 Hennigsdorf OT Stolpe)
Weitere Termine nach Vereinbarung unter begegnungsorte@kommmit.eu (https://www.kommmit.eu/de/begegnungsorte)
Das für drei Jahre bewilligte Projekt wird vom europäischen ESF+ Programm finanziert.