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Träger der freien Jugendhilfe

Als Träger der Jugendhilfe werden die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der freien Jugendhilfe unterschieden. Diese Vielfalt der Träger soll dem Leistungsberechtigten die Möglichkeit geben, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger und damit zwischen unterschiedlichen Konzepten, Wertorientierungen, Methoden und Arbeitsformen zu wählen.

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz regelt in den § 3 und 4 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) für den Leistungsbereich der Jugendhilfe ausdrücklich ein Nebeneinander beziehungsweise Miteinander von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe.

Der Fachbereich Jugend hat unter Einbeziehung von Trägern der freien Jugendhilfe des Landkreises Oberhavel die angewandten Hilfeplaninstrumente evaluiert. Als Folge wurden durch die Mitarbeitenden des Fachbereiches Jugend alle Instrumente überarbeitet. Die überarbeiteten Hilfeplaninstrumente wurden am 01.10.2017 eingeführt und werden regelmäßig fortgeschrieben.

Hinweis: Unsere Formulare und Hinweisblätter für Träger und Fachkräfte befinden sich aktuell in der Überabeitung, weshalb die folgende Auflistung nicht vollständig ist.
Sollten Sie weitere Bedarfe haben, wenden Sie sich gern an uns: FB.Jugend@oberhavel.de 


Hilfeplaninstrumente und Hinweise zur Abrechnung für Hilfen zur Erziehung von Kindern und Jugendlichen, Familiengerichtshilfe und Asyl/unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer

Hilfeplaninstrumente Eingliederungshilfe

Hinweis zur Mindestqualifikation

Leistungsbeschreibungen

Für weitere Informationen melden Sie sich gern:

E-Mail:
Jug.Traegerarbeit@Oberhavel.de 

Telefon:
03301 601 4896
0162 42 65 766

Hinweise zur Kindeswohlgefährdung

Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII

Wenn Sie als freier Träger der Jugendhilfe eine Anerkennung nach § 75 SGB VIII im Landkreis Oberhavel anstreben, stellen Sie gern einen formlosen Antrag bei uns.

Informationen zum Anerkennungsverfahren sowie zu den einzureichenden Unterlagen, entnehmen Sie bitte unserem Leitfaden:
Leitfaden für die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII im Landkreis Oberhavel

Die Antragstellung und eventuelle Rückfragen richten Sie bitte an das Vorzimmer der Fachbereichsleitung:

Sekretariat Fachbereich Jugend

Fachbereich Jugend
Sekretariat

Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg

  • Telefon: 03301 601-411
  • Telefon: 03301 601-471
  • Fax: 03301 601-5995
  • E-Mail: E-Mail