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Integrierte Jugendhilfeplanung im Landkreis Oberhavel

Kinder, Jugendliche und Familien brauchen manchmal Unterstützung. Eine Übersicht über die Unterstützungsangebote im Rahmen der Jugendhilfe finden Sie auf der Seite Rund ums Jugendamt.

Damit wir unsere Angebote so planen können, dass sie den Bedarfen im Landkreis Oberhavel entsprechen, muss das Jugendamt eine Jugendhilfeplanung erstellen. Dazu sind wir nach § 80 Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII) auch verpflichtet.

Im Landkreis Oberhavel findet bereits Jugendhilfeplanung statt. Mit dem Jugendförderplan (Link) und dem Kitabedarfsplan (Link) haben wir zwei Planwerke, die schon seit einigen Jahren aufgelegt werden. Dennoch möchten wir diesen und weiteren Handlungsfeldern einen strategischen Rahmen als Planungsgrundlage ermöglichen und damit auch den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden. Jugendhilfeplanung soll laut §§ 57 bis 62 Gesetz zur Förderung und zum Schutz junger Menschen (Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz - BbgKJG) unter anderem:

• sozialraum- und beteiligungsorientiert,
• niederschwellig,
• präventiv,
• vernetzt und inklusiv ausgestaltet sein.

Weiterhin sind Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung aufzunehmen und es werden Vorgaben zu den Handlungsfeldern gemacht, für die eine Planung erstellt werden muss.
Um diese Rahmenbedingungen für alle Jugendhilfethemen herzustellen, hat sich das Jugendamt in einen komplexen Prozess begeben. Dieser erfordert eine Struktur, bei der sowohl innerhalb der Verwaltung als auch außerhalb viele Bereiche beteiligt werden.


Meilensteine der Jugendhilfeplanung von 2022 bis 2026. Angefangen bei einer internen Kick-off-Veranstaltung im Jugendamt über Planungs- und Steuerungsrunden.

© Landkreis Oberhavel/Nancy Mees (eigene Darstellung)


Prozess der Jugenhilfeplanung

Der Landkreis Oberhavel ist in vier Planungsgebiete eingeteilt.

Der Landkreis Oberhavel wird auf einer Karte in vier Planungsgebiete aufgeteilt. Planungsgebiet 1: Hennigsdorf, Velten, Oberkrämer, Kremmen, Planungsgebiet 2: Oranienburg und Leegebruch, Planungsgebiet 3: Birkenwerder, Hohen Neuendorf, Glienicke/Nordbahn, Mühlenbecker Land

© Landkreis Oberhavel/Nancy Mees


Um zu erfahren, in welchem Planungsgebiet welche Unterstützung gebraucht wird, muss das Jugendamt Folgendes wissen und entwickeln:

1. Bestandserhebung
Welche Angebote, Einrichtungen und Entwicklungen findet man im jeweiligen Planungsgebiet vor?
Es spielt also nicht nur eine Rolle, wie viele Kitas, Schulen oder Jugendfreizeiteinrichtungen es gibt. Es wird auch darauf geschaut, wie sich zum Beispiel die Bevölkerung verändert, sich die Fallzahlen in der Jugendhilfe entwickeln, wie viele Schülerinnen und Schüler einen Förderbedarf haben oder welche Ergebnisse die Einschulungsuntersuchungen hervorbringen.

2. Bedarfsermittlung, Handlungsbedarfe und Maßnahmenplanung
Anhand der Zahlen erhält man bereits erste Informationen über Auffälligkeiten und eventuelle Häufungen von Problemlagen. Diese werden mit Fachkräften der Verwaltung und von freien Trägern der Jugendhilfe, Sportvereinen, Kita- und Schulträgern und vielen anderen, die mit Kindern, Jugendlichen und Familien arbeiten, reflektiert. Auch werden Kinder, Jugendliche und Familien selbst beteiligt. Dadurch kann man abgleichen, welche Einflussfaktoren bei sämtlichen Entwicklungen zu berücksichtigen sind und gemeinsam Bedarfe und Maßnahmen ableiten.

3. Handlungsbedarfe und Maßnahmenplanung
Aus den formulierten Maßnahmen wird dann die integrierte Jugendhilfeplanung geschrieben. Diese muss eine Schwerpunktsetzung beinhalten, die es den Mitgliedern des Kreistages ermöglicht, finanzielle Entscheidungen zu treffen.

4. Evaluation und Fortschreibung
Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen, ist eine große Herausforderung. Es sind viele Einflussfaktoren zu berücksichtigen und die Interpretation von Zahlen erfolgt in der Regel auf der Basis von Annahmen. Es wird geschaut, wie sich die Zahlen in der Jugendhilfe verändert haben und überlegt, inwiefern die Maßnahmen eine Rolle gespielt haben könnten. Weiterhin wird auf den Planungsprozess geschaut und gegebenenfalls angepasst.


Planungsprozess der Jugendhilfeplanung

© Landkreis Oberhavel/Nancy Mees I mit KI erstellt

Beteiligung an der Jugendhilfeplanung

Mitmachen 

Kinder und Jugendliche sollen mitreden dürfen und das betrifft natürlich nicht nur die Gestaltung von Angeboten und Einrichtungen in der Jugendhilfe.

Als öffentliche Verwaltung ist der Landkreis Oberhavel nach § 19 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (Brandenburgische Kommunalverfassung - BbgKVerf) dazu verpflichtet, Kindern und Jugendlichen Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte zu sichern. Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Grundlage hat der Landkreis die Satzung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Landkreis Oberhavel (Link) geschrieben. Diese schreibt unter anderem fest, dass

  • ein Kinder- und Jugendbüro Startseite oberhavel-beteiligt.de - Kinder- und Jugendbüro Oberhavel eingerichtet wird, welches Beteiligungsformate umsetzt

und

  • eine/ein Kinder- und Jugendbeauftragte(r) benannt wird, der/die eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei betreffenden Themen innerhalb der Verwaltung sicherstellt.

Verbindlich für die Jugendhilfeplanung wird die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen sowie ihrer Eltern beziehungsweise Personensorgeberechtigten in § 80 Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII) sowie in § 57 des Gesetzes zur Förderung und zum Schutz junger Menschen (Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz - BbgKJG).

Aktuelle Beteiligungsveranstaltungen des Jugendamtes

Aktuelle Beteiligungsveranstaltungen des Jugendamtes