Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist für die finanzielle Umsetzung der ambulanten, stationären und teilstationären Jugendhilfemaßnahmen im Landkreis Oberhavel zuständig. Hierfür arbeitet die Wirtschaftliche Jugendhilfe eng mit dem Allgemeinen Sozialpädagogischen Dienst (ASD) sowie mit dem Pflegekinderdienst (PKD) zusammen.
Zu den Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gehören beispielsweise:
- Übernahme der Kosten für die Leistung von ambulanter, teilstationärer und stationärer Hilfe gemäß dem aktuellen Kostensatz
- Gewährung von Krankenhilfe, einmaligen Beihilfen und laufenden Beihilfen (Richtlinie über die Gewährung von Nebenkosten für stationäre Jugendhilfeleistungen). Die beanspruchten Leistungen sind in der Regel vor Beginn der Maßnahme zu beantragen.
- Zahlung von Pflegegeld (Empfehlung zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege) sowie von zugehörigen Beihilfen bei Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien (Richtlinie zur Finanzierung von Pflegestellen sowie für die Gewährung von Nebenkosten für Pflegekinder) bzw. in Bereitschaftspflegefamilien (Richtlinie zur Finanzierung von Pflegestellen im Rahmen der Notunterbringung von jungen Menschen (0 bis 6 Jahre)). Die beanspruchten Leistungen sind in der Regel vor Beginn der Maßnahme zu beantragen.
- Überprüfung der Leistungsfähigkeit von Kostenbeitragspflichtigen bei Gewährung von stationären und teilstationären Hilfen
- Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen gegenüber Dritten (zum Beispiel Rententräger, Familienkasse und so weiter)
Die aktuelle Empfehlung zur Festsetzung der Höhe eines angemessenen Barbetrages (Taschengeld) finden Sie im verlinkten Dokument.
Direkt für Sie da:
Fachbereich Jugend
Koordinatorin Sachbearbeiterin Wirtschaftliche Hilfe
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
- Telefon: 03301 601-4266
- Fax: 03301 601-80080