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Untersuchungen für Schulquereinsteigerinnen und -einsteiger

Kinder und Jugendliche, deren Schulbesuch ab der zweiten Jahrgangsstufe erfolgen soll und die bisher keine Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft in der Bundesrepublik Deutschland besucht haben, sind verpflichtet, an einer schulärztlichen Untersuchung teilzunehmen.

Die jeweilige Schule meldet diese Schüler und Schülerinnen dem Gesundheitsamt und die Eltern erhalten von unseine Einladung zur Untersuchung.

Im Rahmen der Untersuchung werden die Impfdokumente geprüft, ein Seh- und Hörtest durchgeführt sowie auf Basis einer körperlichen Untersuchung eine Beurteilung des Entwicklungs- und Gesundheitszustandes vorgenommen.