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Schülerbeförderung (Schülerticket)

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Neun-Euro-Ticket finden Sie hier: Neun-Euro-Ticket (FAQ)

Der Landkreis Oberhavel ist Träger der Schülerbeförderung für die Schülerinnen und Schüler an Schulen in öffentlicher Trägerschaft und an Ersatzschulen, die in ihrem Gebiet ihre Wohnung haben. Näheres regelt die Schülerbeförderungssatzung vom 01.08.2023. Für den zuständigen Fachbereich Mobilität und Verkehr übernimmt die Oberhavel Verkehrsgesellschaft (OVG) die Bearbeitung des Antragsverfahrens und der Aufgabe des Schülertickets.


Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OVG gern zur Verfügung:

Telefon: 03301 699-341
E-Mail: Kundenbetreuung@ovg-online.de


Formulare:

Schuljahr 2024/2025:



Schuljahr 2025/2026:

Bald verfügbar!

Es ist vorgesehen, die Antragstellung vollständig digital über ein Online-Portal der OVG anzubieten. Der Zugangslink wird hier in Kürze veröffentlicht. Bei der Antragstellung müssen ein digitales Passfoto (nicht biometrisch) sowie für Schülerinnen und Schüler ab der 11. Klasse ein Nachweis über den Schulbesuch im Schuljahr 2025/2026 hochgeladen werden. Sollte aufgrund eines Schulwechsels noch keine Schulbescheinigung oder ein Schülerausweis vorliegen, genügt die Aufnahmebestätigung der Schule. Bitte halten Sie diese Dokumente zeitgerecht bereit, um eine erfolgreiche Antragstellung zu ermöglichen.


Was Sie beachten müssen:

Sollten sich Ihrerseits Änderungen ergeben, wie Wohnortwechsel oder Namensänderung, sind diese Informationen schriftlich der OVG anzuzeigen.