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Gurt- und Helmbefreiung

Bitte beachten Sie, dass der Bereich Ausnahmegenehmigungen in der Zeit vom 04.08.2025 bis 22.08.2025 gering besetzt ist.
Wir möchten Sie bitten, Ihren Antrag möglichst außerhalb des genannten Zeitraumes einzureichen. Vielen Dank!


Gurt-Helmbefreiung

Sie können von der Pflicht zum Anlegen eines Sicherheitsgurtes oder zum Tragen eines Schutzhelmes unter bestimmten Voraussetzungen befreit werden.

 

Wer kann eine Ausnahme beantragen?

Wenn Ihnen das Anlegen eines Sicherheitsgurtes oder das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, können Sie von der Anlegepflicht beziehungsweise Tragepflicht befreit werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Ihren Antrag reichen Sie schriftlich bei der Straßenverkehrsbehörde unter Vorlage folgender Unterlagen ein:
  • Antrag auf Gurt- und Helmbefreiung
  • Ärztliche Bescheinigung

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren liegen pro befristeter Ausnahmegenehmigung bei 30,00 Euro. Für eine unbefristete Ausnahmegenehmigung beträgt die Gebühr 60,00 Euro. Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent sind von der Gebühr befreit.