Die Fahrerlaubnisbehörde der Kreisverwaltung Oberhavel ist am Freitag, 15.11.2024, aus betrieblichen Gründen geschlossen und daher auch telefonisch nicht erreichbar. Die Mitarbeitenden der Fahrerlaubnisbehörde stehen Bürgerinnen und Bürgern ab dem 18.11.2024 zu den gewohnten Sprechzeiten wieder zur Verfügung.
Aufgrund einer Weiterbildung ist die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses vom 13. bis 15.11.2024 geschlossen. In der Folgewoche ist die Geschäftsstelle wieder regulär besetzt.
Sie können von der Pflicht zum Anlegen eines Sicherheitsgurtes oder zum Tragen eines Schutzhelmes unter bestimmten Voraussetzungen befreit werden.
Wer kann eine Ausnahme beantragen?
Wenn Ihnen das Anlegen eines Sicherheitsgurtes oder das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, können Sie von der Anlegepflicht beziehungsweise Tragepflicht befreit werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Ihren Antrag reichen Sie schriftlich bei der Straßenverkehrsbehörde unter Vorlage folgender Unterlagen ein:
Antrag auf Gurt- und Helmbefreiung
Ärztliche Bescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren liegen pro Ausnahmegenehmigung bei 15 Euro. Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent sind von der Gebühr befreit.