Ruhender Verkehr
Die Straßenverkehrsbehörde Oberhavel ist für die ordnungsgemäße und rechtliche Regelung des ruhenden Verkehrs zuständig. Für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs sind die örtlich zuständigen Ordnungsbehörden der jeweiligen Kommunen verantwortlich.
Zu den Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde gehört unter anderem die verkehrsrechtliche Anordnung von Halt- und Parkverboten. Die Behörde erlässt nach rechtlicher Prüfung verkehrsrechtliche Anordnungen, um das Halten und Parken an sicherheitsrelevanten Stellen, wie Kreuzungen, Einfahrten oder auf Gehwegen, zu verbieten. Darüber hinaus sorgt sie für die korrekte Markierung und Beschilderung dieser Halt- und Parkverbote sowie anderer parkrechtlicher Regelungen. Dies geschieht im Rahmen der Planung und Einrichtung öffentlicher Parkflächen in enger Abstimmung mit den beantragenden Kommunen, Baulastträgern, Einrichtungen oder Unternehmen. Rechtliche Prüfungen sind auch erforderlich, wenn Änderungen der bestehenden Parkregelungen vorgenommen werden, um die Sicherheit und den reibungslosen Verkehrsfluss zu gewährleisten.
Weiterhin bearbeitet die Straßenverkehrsbehörde Oberhavel Anträge zum ruhenden Verkehr. Dies umfasst beispielsweise die Entscheidungen über Anträge zu Park- und Haltverbotszonen sowie über die Schaffung von neuen Quartieren im Rahmen der Bewohnerparkregelungen.
Die Prämisse ist stets, den ruhenden Verkehr im Landkreis Oberhavel effizient zu regeln und sicherzustellen. Der verfügbare Parkraum soll allen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern gerecht werden und sowohl für Anwohnende als auch für Besucherinnen und Besucher optimal nutzbar sein. Letztendlich ist ein gut abgestimmter und effektiver ruhender Verkehr eine Säule eines erfolgreichen und funktionierenden Verkehrssystems.