Geschwindigkeitsreduzierungen
Im Landkreis Oberhavel gibt es auf vielen Straßen Abweichungen von der innerörtlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Grundlage für eine solche Geschwindigkeitsreduzierung ist eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde. Das Ziel dieser Anordnungen ist beispielsweise die Steigerung der Verkehrssicherheit oder die Begrenzung von Lärm und Umweltbelastungen, jedoch stets unter der Prämisse eines effizienten und möglichst reibungslosen Verkehrs.
Geschwindigkeitsreduzierungen helfen ebenfalls dabei, den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmenden gerecht zu werden. Sie eignen sich dazu, den Verkehr entsprechend den Anforderungen vor Ort und der jeweiligen Umgebung zu organisieren. Eine der häufigsten Maßnahmen dabei ist beispielsweise die Einrichtung von Tempo 30-Strecken oder -Zonen.
Verkehrssicherheit
In bestimmten Bereichen, insbesondere vor Schulen, Kindergärten oder an Unfallschwerpunkten, wird häufig eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h angeordnet. Diese Regelung dient dem Schutz besonders gefährdeter Verkehrsteilnehmender, insbesondere von Kindern. Weiterhin dienen solche Geschwindigkeitsreduzierungen grundsätzlich auch dazu, alle Verkehrsteilnehmenden auf besondere Gefahrenstellen im Straßenverkehr hinzuweisen.
Alle Bürgerinnen und Bürger können bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel einen Antrag auf die Einrichtung einer Geschwindigkeitsreduzierung zur Verkehrssicherheit stellen.
Tempo 30 gegen Lärm und Abgase
Der Schutz gegen zunehmenden Verkehrslärm und Abgase ist Anliegen vieler Bürgerinnen und Bürger. Zur Lärmminderung kann in besonders betroffenen Bereichen eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h angeordnet werden. Dieser Schutz ist besonders wichtig, da dauerhafter Verkehrslärm gesundheitliche Belastungen verursachen kann.
Antragsberechtigt ist jede Anwohnerin und jeder Anwohner der betroffenen Straße sowie die jeweilige Kommune.
Die Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel kann jedoch nur im Einvernehmen mit der jeweiligen Kommune erfolgen. Aus dem Grund ist es empfehlenswert, sich vorab mit der betreffenden Kommune in Verbindung zu setzen.
Wohngebiete
In vielen Wohngebieten hat sich die Einführung von Tempo 30-Zonen als wirksam erwiesen, um den Verkehr zu beruhigen und die Sicherheit zu erhöhen. Besonders zu Fuß Gehende und Radfahrende fühlen sich in solchen Zonen sicherer. Tempo 30-Zonen kommen vor allem in Bereichen zum Einsatz, in denen der Durchgangsverkehr weniger stark ist, also abseits von Hauptverkehrsstraßen.
Antragsberechtigt ist jede Anwohnerin und jeder Anwohner eines Wohngebiets sowie die jeweilige Kommune.
Die Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel kann jedoch nur im Einvernehmen mit der jeweiligen Kommune erfolgen. Aus dem Grund ist es empfehlenswert, sich vorab mit der betreffenden Kommune in Verbindung zu setzen.
Verkehrsberuhigter Bereich - "Spielstraße"
Der verkehrsberuhigte Bereich (umgangssprachlich Spielstraße) lebt von einem Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden. Dieser kann nur in Straßen mit sehr geringem Verkehr eingerichtet werden. Fahrzeuge dürfen fahren, jedoch nur sehr langsam und mit besonderer Vorsicht und Rücksichtnahme. Kinder und zu Fuß Gehende haben in solchen Bereichen Vorrang, Auto- sowie Radfahrende müssen sich unterordnen. Das Parken ist nur in ausdrücklich markierten Flächen gestattet. Voraussetzung für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches ist ein Straßen- und Gehwegbau ohne Höhenunterschiede.
Antragsberechtigt ist jede Anwohnerin und jeder Anwohner der betroffenen Straße sowie die jeweilige Kommune.
Die Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel kann jedoch nur im Einvernehmen mit der jeweiligen Kommune erfolgen. Aus dem Grund ist es empfehlenswert, sich vorab mit der betreffenden Kommune in Verbindung zu setzen.