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Fuß- & Radverkehr

Die Straßenverkehrsbehörde Oberhavel trägt die Verantwortung für die Koordination des gesamten Verkehrsflusses auf den öffentlichen Straßen des Landkreises Oberhavel – einschließlich des Fuß- und Radverkehrs.

Dabei sorgt sie dafür, dass sowohl zu Fuß Gehende als auch Radfahrende in den gesamten Verkehrsfluss integriert werden.

Fußverkehr

  • Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde Oberhavel

Die Straßenverkehrsbehörde Oberhavel sorgt dafür, dass zu Fuß Gehende sowohl auf Gehwegen als auch an Kreuzungen und Übergangsbereichen sicher unterwegs sind.

  • Förderung der Sicherheit

Zu den wichtigsten Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde gehört die Umsetzung von Maßnahmen, welche die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern erhöhen. In enger Zusammenarbeit mit Schulen und öffentlichen Institutionen bietet die Straßenverkehrsbehörde Aufklärungsinitiativen zum sicheren Verhalten im Straßenverkehr an. Besonders für Kinder und ältere Menschen sind solche Programme von großer Bedeutung, um das Bewusstsein für Verkehrssicherheit zu schärfen und sie auf sichere und umweltfreundliche Fortbewegung im Straßenverkehr vorzubereiten.

Detaillierte Informationen zu unseren Aktionstagen zur Verkehrsbildung und -sicherheit inklusive Kontaktdaten haben wir auf einer separaten Seite für Sie zusammengestellt.

  • Verkehrsberuhigung für mehr Sicherheit

Ein wesentlicher Aspekt der Sicherheit im Fußverkehr ist die Verkehrsberuhigung. Hierzu setzt die Straßenverkehrsbehörde im Einvernehmen mit den Kommunen gezielt Maßnahmen um. Diese können Geschwindigkeitsreduzierungen, verkehrsberuhigte Bereiche, die Einführung von Verkehrsinseln oder die Einrichtung von Einbahnstraßen sein. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, den Fahrzeugverkehr zu entschleunigen und Fußgängerinnen und Fußgängern mehr Raum und Sicherheit zu bieten.

  • Sicherheit an Kreuzungen und Übergängen

Besonders an Kreuzungen und Übergängen ermöglicht die Straßenverkehrsbehörde eine sichere Überquerung der Straße für zu Fuß Gehende. Hierbei prüft sie bedarfsgerecht Anträge für Fußgängerüberwege, wie zum Beispiel Mittelinseln, Zebrastreifen oder Ampelanlagen.

Radverkehr

  • Kontrolle und Optimierung der Radinfrastruktur

Ein zentraler Bestandteil der Arbeit der Straßenverkehrsbehörde ist die kontinuierliche Überwachung der Radwege. Dazu gehört die Kontrolle der Funktionalität bestehender Radwege, die Anpassung der Verkehrszeichen und die Festlegung von Benutzungspflichten, um die Sicherheit der Radfahrenden zu gewährleisten. Die Straßenverkehrsbehörde sorgt dafür, dass der Radverkehr sicher in den Straßenverkehr integriert wird.

  • Zusammenarbeit für die Förderung des Radverkehrs und langfristige Mobilitätsziele

Die Förderung des Radverkehrs erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Straßenverkehrsbehörde, Kommunen, Radfahrverbänden und der Polizei. Nur durch Dialog und gemeinsame Planung können Maßnahmen entwickelt werden, die die Bedürfnisse der Radfahrenden berücksichtigen und den Verkehrsfluss nicht beeinträchtigen. Die Behörde unterstützt die langfristigen Mobilitätsziele des Landkreises Oberhavel, einschließlich des Ausbaus durchgehender Radwege und der Vision „Null Verkehrstote“ im Radverkehr. Hierbei orientiert sie sich am Mobilitätskonzept »Oberhavel - Mobil 2040»

Ein transparenter Planungsprozess trägt zur Akzeptanz der Maßnahmen bei und stärkt die Anerkennung des Radverkehrs als integraler Bestandteil des Straßenverkehrs.

Weitere Themen rund um den Radverkehr (Tourenempfehlungen, Fahrrad-Frühling, Modernisierungen und vieles mehr) inklusive Kontaktdaten haben wir auf einer separaten Seite für Sie zusammengestellt.