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 Verkehrssicherheit und Straßenverkehr

Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr erfordert von jedem Verkehrsteilnehmenden stets höchste Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Laut § 1 der Straßenverkehrs-Ordnung hat sich jede und jeder so zu verhalten, dass niemand geschädigt, gefährdet oder über das unvermeidbare Maß hinaus behindert oder belästigt wird. Dieser Grundsatz bildet die Grundlage für alle Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Landkreis Oberhavel.

Der gemeinsame Anspruch im Landkreis Oberhavel ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr stetig zu erhöhen. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit der Polizeidirektion Nord, den zuständigen Straßenbaulastträgern und den kommunalen Verwaltungen.

Der Landkreis Oberhavel ist als Straßenverkehrsbehörde für die Ausführung der Straßenverkehrs-Ordnung, sowie die Benutzungsregelung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken durch Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen sachlich zuständig. Zudem werden Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen im Kreisgebiet regelmäßig überprüft, insbesondere auf die Kriterien Sichtbarkeit, Plausibilität und Notwendigkeit. Diese kontinuierliche Überprüfung stellt sicher, dass der Straßenverkehr sicher, geordnet und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst bleibt.

Die häufigsten verkehrsbehördlichen Anordnungen erfolgen aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Ordnung des Verkehrs.

Getroffene Maßnahmen zielen darauf ab, den Verkehrsfluss zu verbessern und gleichzeitig Gefahrenquellen zu minimieren, unter anderem mithilfe von Geschwindigkeitsbegrenzungen oder von Park- und Haltverboten.