Ordnungswidrigkeiten
Verstöße im fließenden Verkehr
Die Vorschriften im Straßenverkehr sind hauptsächlich im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt. Als Ordnungswidrigkeiten gelten unter anderem Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstöße.
Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten liegen in der Verantwortung der zuständigen Verwaltungsbehörde.
Zur Aufklärung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens kann die zuständige Bußgeldstelle weitere Ermittlungsbehörden wie die Polizei hinzuziehen.
Nach Abschluss der Ermittlungen wird je nach Schwere des Verstoßes zur Ahndung der Ordnungswidrigkeit eine Verwarnung oder ein Bußgeldbescheid erlassen.
Verwarnung
Was ist ein Verwarngeld?
Ein Verwarngeld kann bei leichten Verkehrsordnungswidrigkeiten (zum Beispiel eine geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung) verhängt werden. Es ist ein Angebot, die Ordnungswidrigkeit anzuerkennen und das Verfahren, ohne weiteren Aufwand für alle Beteiligten, abzuschließen.
Was muss ich tun?
- Zahlen Sie den genannten Betrag innerhalb der angegebenen Frist.
- Die Zahlung gilt als Zustimmung zur Verwarnung. Danach ist der Vorgang abgeschlossen und die Ordnungswidrigkeit wird nicht weiterverfolgt.
- Gegen eine Verwarnung können keine rechtlichen Schritte (so genannter Rechtsbehelf) eingeleitet werden.
Wie bezahle ich?
- Überweisen Sie den Betrag auf das angegebene Konto.
- Geben Sie unbedingt das Aktenzeichen und das amtliche Kfz-Kennzeichen an, damit wir Ihre Zahlung zuordnen können.
Was passiert, wenn ich nicht bezahle?
- Nehmen Sie das Angebot eines Verwarngeldes nicht an, beispielsweise bezahlen Sie nicht rechtzeitig, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
- Mit einem Bußgeldverfahren entstehen zusätzliche Kosten.
Bußgeldbescheid
Was ist ein Bußgeldbescheid?
Ein Bußgeldbescheid ist eine amtliche Entscheidung über eine Ordnungswidrigkeit. Er enthält Geldbußen und eventuell weitere Folgen, zum Beispiel Punkte oder Fahrverbote.
Welche Pflichten habe ich jetzt?
Sie haben zwei Möglichkeiten:
- Ich akzeptiere den Bescheid.
- Überweisen Sie die Geldbuße innerhalb der angegebenen Frist.
- Geben Sie unbedingt das Aktenzeichen und das amtliche Kfz-Kennzeichen an, damit wir Ihre Zahlung zuordnen können.
- Wenn zusätzlich ein Fahrverbot ausgesprochen wurde, beachten Sie den separaten Hinweis zur Abgabe Ihres Führerscheins.
2. Ich bin nicht einverstanden.
- Sie können innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids Einspruch einlegen.
- Der Einspruch muss schriftlich erfolgen.
- Sie können Ihren Einspruch per Post, Fax oder persönlich bei uns abgeben.
- Bitte beachten Sie: Eine E-Mail ist nur gültig, wenn sie qualifiziert elektronisch signiert ist. In einem Merkblatt haben wir dazu wichtige Hinweise zur elektronischen Kommunikation für Sie zusammengefasst.
- Wenn wir als Bußgeldstelle den Bußgeldbescheid trotz Ihres Einspruchs aufrechterhalten, entscheidet in der Folge das zuständige Amtsgericht.
Ich bin nicht gefahren
- Sollten Sie nicht selbst gefahren sein, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit.
- Auf dem Rückantwortbogen geben Sie dafür den Namen und die Anschrift der Person an, die am Steuer gesessen hat.
- Schicken Sie uns den Rückantwortbogen vorzugsweise per E-Mail an Bussgeld.OWI.Verkehr@oberhavel.de.
- Die Tatsache, dass Sie vielleicht die Person am Steuer nicht kennen, oder nicht wissen, wer gefahren ist, oder diese Informationen vielleicht auch nicht teilen möchten, sind keine Grundlage dafür, das Verfahren einzustellen. Wir als Verfolgungsbehörde werden das Verwarn- oder Bußgeldverfahren trotzdem weiterführen.
Fahrverbot
- Sie erhalten rechtzeitig einen Hinweis zur Abgabe Ihres Führerscheins.
- Der Führerschein muss innerhalb der genannten Frist bei der zuständigen Stelle abgegeben werden.
- Die Fahrverbotszeit beginnt erst dann, wenn der Führerschein dort vorliegt.
- Während des Fahrverbots dürfen Sie kein Kraftfahrzeug führen.
- Den Zeitpunkt der Rückgabe Ihres Führerscheins teilen wir Ihnen ebenfalls rechtzeitig schriftlich mit.
- In der Regel erhalten Sie Ihren Führerschein auf dem Postweg per Einschreiben zurück (im Ausland per Einschreiben mit persönlicher Übergabe).
- Alternativ können Sie Ihren Führerschein auch bei uns persönlich abholen.