Messstellen
Überhöhte Geschwindigkeit ist deutschlandweit Hauptursache für tödliche Verkehrsunfälle. Um dieser Gefahr entgegenzuwirken und auch, um dem Grundsatz der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksicht Rechnung zu tragen, legt die Straßenverkehrsordnung (StVO) die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten fest (§ 3 StVO).
Neben der Polizei ist der Landkreis Oberhavel als zuständige Verwaltungsbehörde in der Verantwortung, die Einhaltung der Tempolimits regelmäßig und flächendeckend zu kontrollieren. Die Radarkontrollen dienen der aktiven Präventionsarbeit, um Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer für mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu sensibilisieren. Dabei arbeitet die Verkehrsüberwachung im Landkreis Oberhavel ebenso mit stationären "Blitzern" wie mit mobilen Messgeräten. Im Messstellenatlas des Landkreises erhalten Sie einen Überblick über mögliche Messpunkte.
Wir arbeiten aktuell daran, Ihnen auf dieser Seite den Messstellenatlas als interaktive Karte zur Verfügung zu stellen.