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Parken und Ausnahmegenehmigungen

Der Bedarf an einer Park- und/oder Ausnahmegenehmigung kann sich in verschiedenen privaten oder beruflichen Situationen bemerkbar machen.

Mit der Straßenverkehrs-Ordnung hat der Gesetzgeber die bestehenden Halt- und Parkvorschriften eindeutig geregelt. Parkflächen sind vielerorts knapp und stark ausgelastet. Vorhandene Verkehrsflächen sind begrenzt, während die Nachfrage nach Stellplätzen stetig steigt. Um möglichst allen Gruppen von Nutzerinnen und Nutzern gleichermaßen gerecht werden zu können, besteht in Einzelfällen die Möglichkeit, Parkausweise und Ausnahmen zu beantragen.

Aber auch das Aufstellen eines Containers, das Vorhalten von Parkflächen für den eigenen Umzug oder der dringende Transport von Gütern an einem Sonn- oder Feiertag zählen zu den Vorhaben, für deren Durchführung eine gültige Ausnahmegenehmigung von der Straßenverkehrsbehörde benötigt wird.


Parken


Ausnahmegenehmigungen