Sozialer Dienst Parkausweis
Für das Parken im bewirtschafteten Parkraum einer Bewohnerparkzone können soziale Dienste sowie Personen der privaten Hauskrankenpflege Ausnahmegenehmigungen beantragen.
Wenn Sie diesem Link folgen, sehen Sie ein Straßenverzeichnis aller Bewohnerparkgebiete im Landkreis Oberhavel.
Voraussetzungen
Bei Antragstellung müssen Sie die Existenz des Sozialen Dienstes nachweisen. Hierzu ist eine Gewerbeanmeldung sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I des betreffenden Fahrzeuges vorzulegen.
Antrag
Ihren Antrag auf Parkerleichterung für soziale Dienste reichen Sie bitte rechtzeitig – mindestens zwei Wochen vor Ablauf oder Beginn der Nutzung – persönlich zu den angegebenen Sprechzeiten, postalisch oder per E-Mail bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel ein. Bei Beantragungen durch Dritte ist dem Antrag eine entsprechende Vollmacht beizufügen.
Gebühren
Folgende Gebühren werden bei der Beantragung erhoben:
- Ausnahmegenehmigung inklusive Parkausweis: 80,00 Euro
- ab dem zweiten Fahrzeug: 40,00 Euro
- Änderungen des Kraftfahrzeug-Kennzeichen: 10,20 Euro
- Ersatzausstellung bei Verlust: 12,80 Euro
Bitte beachten Sie, dass Zusatzgebühren im Rahmen der Antragsprüfung (zum Beispiel Anhörung betreffender Gemeinden, Anhörung der Polizei) zusätzlich zur Regelgebühr erhoben werden können. Pro Anhörung wird eine Gebühr von 12,80 Euro erhoben.