Sprungziele
Inhalt

Menschen mit Schwerbehinderung_Neu 2025 MV

Menschen mit einer Schwerbehinderung haben die Möglichkeit, einen Parkausweis zu beantragen. Es wird zwischen dem orangefarbenen Ausweis, der nur in der Bundesrepublik Deutschland gültig ist, und dem blauen Ausweis, der EU-weit gültig ist, unterschieden.

Sollten Sie sich in unseren Erklärungen nicht wiederfinden oder noch Fragen offen sein - kontaktieren Sie uns gern direkt unter Telefon 03301 601-5924 oder per E-Mail SVB.ausnahmegenehmigungen@oberhavel.de.


Voraussetzungen

Für die nächsten Schritte prüfen Sie bitte die Merkzeichen auf der Rückseite Ihres Schwerbehindertenausweises.

Für die Erteilung eines blauen Parkausweises muss eines der nachfolgend genannten Merkzeichen vorliegen:

  • Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert)
  • Merkzeichen Bl (blind)
  • Beidseitige Amelie oder Phokomelie

Liegen andere Merkzeichen vor?

Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis, bei denen andere Merkzeichen vorliegen, können einen orangefarbenen Parkausweis erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie die Schwere ihrer Behinderung mit dem Personenkreis der außergewöhnlich gehbehinderten oder blinden Menschen gleichsetzt. Dies kann Ihnen gegebenenfalls das Landesamt für Soziales und Versorgung schriftlich bestätigen.

Der blaue Parkausweis gilt auf Behindertenparkplätzen in der gesamten EU. Der orangefarbene Parkausweis gilt ebenfalls auf Behindertenparkplätzen, allerdings nur in Berlin und Brandenburg.

Antrag

Ihren Antrag auf Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen reichen Sie bitte rechtzeitig – mindestens zwei Wochen vor Ablauf oder gewünschtem Beginn der Nutzung – persönlich zu den angegebenen Sprechzeiten, postalisch oder per E-Mail bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel ein.

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Schwerbehindertenausweis in Kopie (Vorder- und Rückseite oder der Neufeststellungsbescheid des Landesamtes für Soziales und Versorgung)
  • gültiger Personalausweis (Vorder- und Rückseite)
  • gegebenenfalls Vollmacht, wenn die Beantragung durch beauftragte Personen erfolgt
  • aktuelles Passfoto im Original (ausschließlich für den blauen EU-Parkausweis)

Gebühren

Die Erteilung eines Parkausweises für schwerbehinderte Menschen erfolgt gebührenfrei.