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Handwerkerparkausweis

Für das Parken im bewirtschafteten Parkraum einer Bewohnerparkzone können Handwerksbetriebe für ihre zur Durchführung handwerklicher Tätigkeiten genutzten Firmenfahrzeuge Ausnahmegenehmigungen, in Form eines Parkausweises, beantragen.

Wenn Sie diesem Link folgen, sehen Sie ein Straßenverzeichnis aller Bewohnerparkgebiete im Landkreis Oberhavel.

Voraussetzungen

Bei Antragstellung müssen Sie nachweisen, dass Sie dem entsprechenden Gewerk angehören. Hierzu ist eine Gewerbeanmeldung sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I des betreffenden Fahrzeuges vorzulegen.

Antrag

Ihren Antrag auf Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe reichen Sie bitte rechtzeitig – mindestens zwei Wochen vor Ablauf oder Beginn der Nutzung – persönlich zu den angegebenen Sprechzeiten, per E-Mail oder postalisch bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel ein. Bei Beantragungen durch Dritte ist dem Antrag eine entsprechende Vollmacht beizufügen.

Gebühren

Folgende Gebühren werden bei der Beantragung erhoben:

  • Ausnahmegenehmigung inklusive Parkausweis: 80,00 Euro
  • Gebühr ab dem zweiten Fahrzeug: 40,00 Euro
  • Änderung des Kraftfahrzeug-Kennzeichens: 10,20 Euro
  • Ersatzausstellung bei Verlust: 12,80 Euro

Bitte beachten Sie, dass Zusatzgebühren im Rahmen der Antragsprüfung (zum Beispiel Anhörung betreffender Gemeinden, Anhörung der Polizei) zusätzlich zur Regelgebühr erhoben werden können. Die Gebühr pro Anhörung sind 12,80 Euro.