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Gurt- und Helmbefreiung

Sie können von der Pflicht zum Anlegen eines Sicherheitsgurtes oder zum Tragen eines Schutzhelmes befreit werden.

Voraussetzungen

Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung müssen Sie sich von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin bestätigen lassen, dass es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, den Sicherheitsgurt anzulegen oder einen Schutzhelm zu tragen.

Dafür muss das Risiko einer lebensbedrohlichen Situation durch das Anlegen eines Sicherheitsgurtes oder das Tragen des Schutzhelmes das Risiko einer Verletzung durch einen Unfall überwiegen.

Antrag

Ihren Antrag auf Befreiung von der Gurt- und Helmpflicht reichen Sie persönlich zu den entsprechenden Sprechzeiten, per E-Mail oder postalisch bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel ein.

Bei Beantragungen durch Dritte ist dem Antrag eine entsprechende Vollmacht beizufügen.

Gebühren

Folgende Gebühren werden bei der Beantragung erhoben:

  • befristete Ausnahmegenehmigung: 30,00 Euro
  • unbefristete Ausnahmegenehmigung: 60,00 Euro

Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent sind von der Gebühr befreit.