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Öffentlicher Verkehrsgrund

Für das Aufstellen von Containern oder Gerüsten können Sie Ausnahmegenehmigungen beantragen. 

Die Straßenverkehrsbehörde prüft, ob und in welchem Umfang eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. 

Voraussetzung

Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse begründen. Dies kann zum Beispiel die anstehende Haussanierung und das damit verbundene Erfordernis zur Aufstellung eines Containers für den Abtransport von Bauschutt sein. Möchten Sie eventuell ein Gerüst aufstellen, welches Verkehrsflächen (zum Beispiel Geh- oder Radwege) einschränkt oder unpassierbar macht, ist zuvor ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung einzuholen.

Die Prüfung Ihres Antrages erfolgt im Einzelfall und anhand der örtlichen Verhältnisse.

Weiterhin stellt die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den Gemeingebrauch (widmungsmäßig bestimmten Gebrauch) hinaus eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist. Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Ausnahmegenehmigung auf Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund keine Sondernutzungserlaubnis darstellt. Diese ist gegebenenfalls gesondert bei der zuständigen Kommune einzuholen.

Antrag

Ihren Antrag auf Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund reichen Sie bitte rechtzeitig – mindestens zwei Wochen vorher – persönlich zu den angegebenen Sprechzeiten, postalisch oder per E-Mail bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel ein. Bei Beantragungen durch Dritte ist dem Antrag eine entsprechende Vollmacht beizufügen.

Gebühren

Die zu entrichtenden Gebühren entnehmen Sie der Gebührentabelle Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund.

Für Amtshandlungen werden die Gebühren auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Während des Verfahrens werden unter anderem Stellungnahmen von den Gemeinden und der Polizei eingeholt. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an.