Kraftfahrzeug-Zulassung
Terminvereinbarung
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Terminbuchung:
anfallende Gebühren zahlen Sie vorzugsweise bargeldlos per Giro- oder Kreditkarte. Barzahlungen sind ebenfalls möglich, jedoch nicht in folgenden Zeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag von 07.30 Uhr - 09.00 Uhr
Donnerstag von 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Informationen für Zulassungsdienste und gewerbliche Antragsteller
Gewerbliche Antragsteller mit mehr als einem Zulassungsvorgang sowie Zulassungsdienste, Versicherungsagenturen und Autohändler, beziehungsweise Firmen, die gewerblich für Dritte Zulassungsvorgänge erledigen, sind von der Terminvergabe ausgeschlossen.
Für die Annahme dieser Vorgänge stehen wir Ihnen gern an unserem Händlerschalter innerhalb der unten genannten Abgabezeit zur Verfügung. Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf und eine vollständige Bearbeitung der eingereichten Vorgänge ist eine optimale Vorbereitung der Antragsunterlagen. Es können nur vollständige Zulassungsanträge bearbeitet werden. Fehlende Unterlagen führen grundsätzlich zur Ablehnung der Zulassung.
Die Antragsunterlagen können bei der Abgabe nicht auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft werden. Eine abschließende Bearbeitung abgelehnter Vorgänge kann erst nach Ergänzung/Vervollständigung am nächsten Arbeitstag erfolgen.
Je nach Antragsaufkommen kann die tagesaktuelle Herausgabe der Vorgänge nicht garantiert werden, die Bearbeitung kann dann am Folgetag oder später erfolgen. Sobald die Vorgänge bearbeitet sind, erfolgt eine telefonische Information zur Abholung.
Abgabezeit
Montag, Mittwoch und Freitag 7.30 - 9.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 9.00 - 11.00 Uhr
Dienstleistungen
Online-Zulassungsvorgänge (i-Kfz)
Abmeldung eines Fahrzeuges
Verkauf eines Fahrzeuges anzeigen
Umschreibung innerhalb des Landkreises/Halterwechsel
Umschreibung eines Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirk mit Halterwechsel
Umschreibung eines Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirk ohne Halterwechsel (Umzug)
Zulassung eines außer Betrieb gesetzten/abgemeldeten Fahrzeuges (gleicher Halter, gleiches Fahrzeug)
Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus einem EU-Land
Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land
Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
Zulassung eines Neufahrzeuges aus einem EU-Land
Zulassung eines Neufahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land
Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I
Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil II
Ersatz der Kennzeichenschilder
Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge
Zuteilung rotes Oldtimer Kennzeichen
Zuteilung rotes Dauerkennzeichen (Händlerkennzeichen)