Fahrerlaubnisbehörde
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie, was zu tun ist, wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben, wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis um eine Fahrzeugklasse erweitern möchten oder sich Ihr Name geändert hat. Wir sagen Ihnen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um gewerblich Personen zu befördern, wofür Sie eine Werkstattkarte benötigen und vieles mehr.
Eine Terminvereinbarung mit der Fahrerlaubnisbehörde ist unbedingt erforderlich. Auch Termine für die Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle müssen im Vorhinein gebucht werden. Besuchen Sie die Webseite der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle oder buchen Sie direkt Ihren Termin:
| Online-Terminreservierung Fahrerlaubnisbehörde | Online-Terminreservierung Zulassungsbehörde |
Hinweise
- Leider ist es nicht immer möglich, jeden Anruf entgegenzunehmen. Alternativ können Sie Ihr Anliegen per E-Mail vortragen (vorzugsweise mit Rückrufnummer). Wir werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Die Bezahlvorgänge laufen ausschließlich bargeldlos ab, direkt bei der Sachbearbeitung per Giro- oder Kreditkarte (Girocard, Master/Maestrocard, Visacard und V-Pay-Card).
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Umtausch zu EU-Kartenführerschein
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Ersterteilung/Erweiterung Fahrerlaubnis
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Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
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Verlust Führerschein
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Verlängerung Fahrerlaubnis
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Fahrer-, Unternehmens- und Werkstattkarte
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Fahrerlaubnis Fahrgastbeförderung
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Namensänderung
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Neuerteilung Fahrerlaubnis
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Internationaler Führerschein
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Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnis
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Dienstfahrerlaubnis