Sprungziele
Inhalt

Neuerteilung Fahrerlaubnis

Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis durch eine Fahrerlaubnisbehörde oder ein Gericht entzogen oder haben Sie auf Ihre Fahrerlaubnis verzichtet, dann können Sie, wenn sich Ihr Wohnsitz in Oberhavel befindet, einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.

Antrag

Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberhavel zu stellen. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail mit der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter vereinbaren. Diese finden Sie weiter unten auf der Webseite.

Für eine Neuerteilung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung mit Reisepass
  • Aktuelles Passfoto (biometrisches Lichtbild der Größe 45 x 35 Millimeter, Hochformat, ohne Rand, Frontalaufnahme, ohne Bedeckung von Kopf und Augen)
  • Aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (bei der zuständigen Meldebehörde des Wohnortes zu beantragen)
  • Nachweis über Schulung in "Erster Hilfe"

Ergänzende Unterlagen für C1, C1E, C CE (LKW):

Ergänzende Unterlagen für D1, D1E, D, DE (Bus):

  • Bescheinigung oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (zwei Jahre gültig, Sehtestbescheinigung ist nicht ausreichend)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als ein Jahr)
  • Bescheinigung über die Untersuchung der Leistungs- und Reaktionsfähigkeit nach Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als ein Jahr, erhältlich bei einer Ärztin oder einem Arzt für Betriebs- oder Arbeitsmedizin oder einer Gutachterin oder einem Gutachter einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, zum Beispiel DEKRA, TÜV)

Nach erfolgter Antragstellung wird geprüft, unter welchen Voraussetzungen Ihnen die Fahrerlaubnis neu erteilt werden kann.

Zuständige Sachbearbeitende

Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Die für Sie zuständige Person ergibt sich aus dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.

Für die Nachnamen, die mit A - G beginnen:

  • 03301 601-5914

Für die Nachnamen, die mit H - O beginnen:

  • 03301 601-5917

Für die Nachnamen, die mit P - Z beginnen:

  • 03301 601-5915


Weitere Informationen zur Eignungsüberprüfung

Besteht eine Sperrfrist zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis, kann der Antrag frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

Nach erfolgter Antragstellung kann zur Überprüfung Ihrer Eignung eine medizinisch-psychologische Untersuchung oder die Beibringung eines fachärztlichen Gutachtens angeordnet werden. Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis in der Probezeit ist ein Aufbauseminar zu absolvieren.

Weiterführende Informationen bezüglich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung können Sie der Internetseite der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen entnehmen. Informationen über Fachärztinnen und Fachärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation können Sie unter anderem den Internetseiten der Ärztekammer Berlin und der Ärztekammer Brandenburg entnehmen.

Eine Auskunft über Ihre Eintragungen im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes können Sie kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen.

Gebühren

Folgende Gebühr wird bei der Beantragung erhoben:

  • Neuerteilung: 185,00 Euro bis 225,00 Euro