Internationaler Führerschein
Sie sind im Besitz einer gültigen deutschen oder europäischen Fahrerlaubnis und möchten in ein Land verreisen, das nicht der Europäischen Union (EU) angehört? Wenn Sie im Landkreis Oberhavel Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde oder bei Ihrem Einwohnermeldeamt einen Internationalen Führerschein beantragen.
Der Internationale Führerschein ist eine Übersetzung Ihres EU-Führerscheins. Er wird sofort durch die Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt und ist auf drei Jahre befristet.
Voraussetzung
Für die sofortige Ausstellung des Internationalen Führerscheins ist die Vorlage eines EU-Kartenführerscheins notwendig. Sollten Sie Ihren alten Führerschein bisher nicht umgetauscht haben, ist dies unbedingt vor Ausstellung des Internationalen Führerscheins erforderlich.
Bitte bedenken Sie, dass die Bearbeitungszeit für den Umtausch in einen EU-Kartenführerschein in der Regel vier Wochen beträgt.
Antrag
Den Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins können Sie persönlich bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt oder bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Die Einwohnermeldeämter leiten die Antragsunterlagen an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberhavel zur Bearbeitung weiter.
Bitte legen Sie zur Beantragung folgende Unterlagen vor:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- EU-Kartenführerschein
- Aktuelles Passfoto (biometrisches Lichtbild der Größe 45 x 35 Millimeter, Hochformat, ohne Rand, Frontalaufnahme, ohne Bedeckung von Kopf und Augen)
Gebühren
Folgende Gebühr wird bei der Beantragung erhoben:
- Internationaler Führerschein: 16,30 Euro