Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Wenn Sie gewerblich oder geschäftsmäßig Personen befördern möchten, zum Beispiel mit einem Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder einem PKW im Linienverkehr oder Ausflugsverkehr, dann benötigen Sie zusätzlich zu Ihrer allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, auch P-Schein (Personenbeförderungsschein) genannt.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird in der Regel für die Dauer von 5 Jahren ausgestellt.
Voraussetzungen
Um eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestalter 21 Jahre
- Führerschein der Klasse B mindestens zwei Jahre
Voraussetzungen für Krankenkraftwagen sind:
- Mindestalter 19 Jahre
- Führerschein der Klasse B mindestens ein Jahr
Antrag
Ihren Antrag auf eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderungist bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen. Buchen Sie dafür einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Bitte legen Sie dazu folgende Unterlagen vor:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Kartenführerschein der Europäischen Union (alte Führerscheine sind vorher umzutauschen)
- Aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (bei der zuständigen Meldebehörde des Wohnortes zu beantragen)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als ein Jahr, von einer Ärztin oder einem Arzt der Wahl durchzuführen)
- Bescheinigung oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (bei einer Augenärztin oder einem Augenarzt durchzuführen, ist zwei Jahre gültig)
- Bescheinigung über die Untersuchung der Leistungs- und Reaktionsfähigkeit nach Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als ein Jahr, erhältlich bei einer Ärztin oder einem Arzt für Betriebs- oder Arbeitsmedizin oder einer Gutachterin oder einem Gutachter einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, zum Beispiel DEKRA, TÜV)
- Bei Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr ist ein Nachweis der Fachkunde (Fachkundeprüfung) vorzulegen
- Bei Krankenkraftwagen: Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in „Erster Hilfe“
Bitte beachten Sie:
Bei Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist die Bescheinigung über die Untersuchung der Leistungs- und Reaktionsfähigkeit ab Vollendung des 60. Lebensjahres vorzulegen.
Gebühren
Folgende Gebühren werden bei der Beantragung erhoben:
- Ersterteilung: 43,90 Euro
- Verlängerung: 38,00 Euro