Fahrer-, Unternehmens- und Werkstattkarte
Seit dem 01.05.2006 müssen Neufahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen sowie Busse mit mehr als neun Sitzplätzen mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein.
Ein digitales Kontrollgerät (Fahrtenschreiber) oder digitaler Tachograph sind Einbaugeräte in Nutzfahrzeugen (Lkw, Busse) zur automatischen Aufzeichnung von Fahr-, Lenk-, Ruhezeiten, Geschwindigkeit und Kilometern, um die Einhaltung der Sozialvorschriften (EU-Verordnung 561/2006) zu überwachen und die Person, die das Kraftfahrzeug führt, sowie Unternehmen zu kontrollieren.
Das digitale Kontrollgerät nutzt spezielle Karten (Fahrer-, Unternehmens- und Werkstattkarten) zur Speicherung von Daten, um die Aktivitäten der letzten 28 Tage (Fahrerkarte) sowie im Gerätespeicher bis zu einem Jahr zu dokumentieren.
Fahrerkarte
Wenn Sie ein Fahrzeug mit einem digitalen Kontrollgerät führen möchten, benötigen Sie hierzu die Fahrerkarte. Die Fahrerkarte speichert Ihre Lenk- und Ruhezeiten sowie Ihre Identitätsdaten.
Sie können die Karte bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberhavel beantragen, sofern Sie Ihren Wohnsitz im Landkreis Oberhavel haben. Buchen Sie dafür einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Bitte legen Sie dazu folgende Unterlagen vor:
- Antrag für Fahrerkarte (Passfoto und Unterschrift werden bei der Fahrerlaubnisbehörde aufgebracht)
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) oder ausländischer Führerschein eines Staates der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
- Aktuelles Passfoto (biometrisches Lichtbild der Größe 45 x 35 Millimeter, Hochformat, ohne Rand, Frontalaufnahme, ohne Bedeckung von Kopf und Augen)
- Bei Erneuerung oder Ersatz wegen Beschädigung: die alte (beschädigte) Fahrerkarte
- Bei Diebstahl: polizeiliche Diebstahlsanzeige
- Bei Verlust: Der Verlust der Fahrerkarte ist bei der Fahrerlaubnisbehörde an Eides statt zu versichern.
Bitte beachten Sie:
Die Fahrerkarte kann unmittelbar durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) an die Wohnanschrift übersandt werden (Dauer: zirka drei bis fünf Tage). Eine weitere Vorsprache zum Abholen der Fahrerkarte ist nicht erforderlich.
Unternehmenskarte
Die Unternehmenskarte speichert unternehmensrelevante Daten wie die Lenk- und Ruhezeiten aller Kraftfahrzeug führenden Personen des Unternehmens.
Unternehmenskarten können von Unternehmen beantragt werden, deren Fahrpersonal:
- Beförderungen durchführt, die unter die Verordnung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) Nr. 3820/85 und VO (EU) Nr. 165/2014 fallen oder
- die Lenk- und Ruhezeiten nach § 1 der Fahrpersonalverordnung einzuhalten hat.
Sie können die Karte bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberhavel beantragen, sofern Sie Ihren Wohnsitz im Landkreis Oberhavel haben. Buchen Sie dafür einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Bitte legen Sie dazu folgende Unterlagen vor:
- Antrag für Unternehmenskarte
- Gewerbeanmeldung
- Gegebenenfalls Vollmacht der geschäftsführenden beziehungsweise -inhabenden Person
- Bei Erneuerung oder Ersatz wegen Beschädigung: alte Unternehmenskarte
- Bei Diebstahl: polizeiliche Diebstahlsanzeige
- Bei Verlust: der Verlust der Unternehmenskarte ist bei der Fahrerlaubnisbehörde an Eides statt zu versichern.
Werkstattkarte
Die Werkstattkarte können Unternehmen beantragen, die nach § 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) anerkannte oder beauftragte Werkstätten, Hersteller von Kontrollgeräten oder Fahrzeughersteller sind. Werkstattkarten werden nur an qualifiziertes Werkstattpersonal ausgegeben. Die Werkstattkarte dient zur Prüfung, Reparatur und Kalibrierung des digitalen Kontrollgerätes.
Sie können die Karte bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberhavel beantragen, sofern Sie Ihren Wohn- beziehungsweise Betriebssitz im Landkreis Oberhavel haben. Buchen Sie dafür einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Bitte legen Sie dazu folgende Unterlagen vor:
- Antrag für Werkstattkarte
- Gewerbeanmeldung
- Gegebenenfalls Vollmacht der inhabenden beziehungsweise geschäftsführenden Person
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die Werkstatt (erhältlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes)
- Führungszeugnis der inhabenden beziehungsweise geschäftsführenden Person bei einer Behörde (erhältlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes)
- Aktuelle Anerkennung der Werkstatt nach § 57b StVZO (nicht älter als fünf Jahre)
- Personalausweis der Person, für die die Werkstattkarte beantragt wird
- Arbeitsvertrag oder schriftliche Bestätigung der Geschäftsführung zum Arbeitsverhältnis der Technikerin oder des Technikers
- Schulungsnachweis der Technikerin oder des Technikers nach § 57b Abs. 3 StVZO
- Führungszeugnis der Technikerin oder des Technikers zur Vorlage bei einer Behörde (erhältlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes)
- Bei Erneuerung oder Ersatz wegen Beschädigung: alte Werkstattkarte
- Bei Diebstahl: polizeiliche Diebstahlsanzeige
- Bei Verlust: der Verlust der Werkstattkarte ist bei der Fahrerlaubnisbehörde an Eides statt zu versichern
Gebühren
Folgende Gebühren werden bei der Beantragung erhoben:
- Fahrerkarte: 50,00 Euro
- Unternehmenskarte: 50,00 Euro
- Werkstattkarte: 50,00 Euro
- Eidesstattliche Versicherung: 30,70 Euro