Sprungziele
Inhalt

Ersterteilung und Erweiterung Fahrerlaubnis

Sie möchten erstmalig einen Führerschein erwerben oder Ihren Führerschein um eine Fahrerlaubnisklasse erweitern? Dann finden Sie nachfolgend alle Informationen zur Beantragung und den benötigten Unterlagen.

Antrag

Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Landkreis Oberhavel haben, müssen Sie für die Ersterteilung oder Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis einen Antrag in der Fahrerlaubnisbehörde oder bei dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt stellen. Ihr Einwohnermeldeamt leitet Ihren Antrag an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberhavel weiter.

Folgende Unterlagen sind beim Einwohnermeldeamt vorzulegen:

  • Förmlicher Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (erhältlich auch bei Ihrer Fahrschule)
  • Anlage zum Antrag auf Ersterteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung im Original (Kopie ist dem Antrag beizufügen)
  • Aktuelles Passfoto (biometrisches Lichtbild der Größe 45 x 35 Millimeter, Hochformat, ohne Rand, Frontalaufnahme, ohne Bedeckung von Kopf und Augen)
  • Nachweis über Schulung in "Erster Hilfe" (nicht erforderlich bei Erweiterung einer Fahrerlaubnisklasse, mit Ausnahme der Klassen C und D)
  • Sehtestbescheinigung (vom Optiker/Optikerin oder von einer Augenarztpraxis, nicht älter als zwei Jahre)
  • Bisheriger Führerschein, bei Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnisbehörde prüft nach Eingang des Antrags, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Bestehen keine Bedenken, kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden. Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.

Ergänzende Unterlagen C1, C1E, C, CE (LKW)

  • Bescheinigung oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (zwei Jahre gültig, Sehtestbescheinigung ist nicht ausreichend)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als ein Jahr)
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in "Erster Hilfe" (Teilnahme an einem Lehrgang "Sofortmaßnahmen am Unfallort" ist nicht ausreichend)

Ergänzende Unterlagen D1, D1E, D, DE (Bus)

  • Bescheinigung oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (zwei Jahre gültig, Sehtestbescheinigung ist nicht ausreichend)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als ein Jahr)
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in "Erster Hilfe" (Teilnahme an einem Lehrgang "Sofortmaßnahmen am Unfallort" ist nicht ausreichend)
  • Aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (bei der zuständigen Meldebehörde beantragen)
  • Bescheinigung über die Untersuchung der Leistungsfähigkeit und Reaktionsfähigkeit nach Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als ein Jahr, erhältlich bei einer Ärztin oder einem Arzt für Betriebs- oder Arbeitsmedizin oder einer Gutachterin oder einem Gutachter einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, zum Beispiel DEKRA, TÜV)

Eintragung Schlüsselzahl 196

Inhaber und Inhaberinnen einer Fahrerlaubnis der Klasse „B 196“ sind berechtigt, neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als elf kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) zu führen. Die für die Klasse A1 vorgeschriebene Ausbildung muss nicht vollständig durchlaufen werden. Eine theoretische und praktische Prüfung muss nicht abgelegt werden. Die Eintragung berechtigt ausschließlich zum Fahren innerhalb Deutschlands. Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben! Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist nicht möglich.

Voraussetzungen:

  • Der Inhaber oder die Inhaberin muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis bzw. einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Der Besitz der Fahrerlaubnis aus einem EU- oder EWR-Staat kann berücksichtigt werden. Die Prüfung wird durch die Fahrerlaubnisbehörde vollzogen.
  • Die Person, die den Antrag stellt, muss bei der Erteilung das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben.
  • Ein Nachweis (gemäß Anlage 7b FeV) über die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten (UE) von jeweils 90 Minuten (Theorie mindestens vier und Praxis mindestens fünf Unterrichtseinheiten) muss vorliegen.
  • Zwischen der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl darf maximal ein Jahr liegen.

Bitte legen Sie zur Beantragung folgende Unterlagen vor:

  • Identitätsnachweis
  • Aktueller Führerschein
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung
  • Aktuelles Passfoto (biometrisches Lichtbild der Größe 45 x 35 Millimeter, Hochformat, ohne Rand, Frontalaufnahme, ohne Bedeckung von Kopf und Augen)

Eintragung Schlüsselzahl 96

Für die Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg kann die Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination darf dabei größer sein als 3500 kg, jedoch den Wert 4250 kg nicht überschreiten.

Voraussetzungen:

  • Der Antragsteller oder die Antragstellerin muss die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllen. In diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B eingetragen werden.
  • Für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 in die Fahrerlaubnis der Klasse B bedarf es einer erfolgreichen Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens sieben Stunden in einer Fahrschule. Nach Abschluss der Fahrerschulung hat die Fahrschule der teilnehmenden Person eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme auszustellen.

Bitte legen Sie zur Beantragung folgende Unterlagen vor:

  • Identitätsnachweis
  • Aktueller Führerschein
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung
  • Aktuelles Passfoto (biometrisches Lichtbild der Größe 45 x 35 Millimeter, Hochformat, ohne Rand, Frontalaufnahme, ohne Bedeckung von Kopf und Augen)

Gebühren

Folgende Gebühren werden bei der Beantragung erhoben:

  • Ersterteilung: 52,22 Euro bis 98,34 Euro
  • Erweiterung: 51,42 Euro bis 97,54 Euro
  • Eintragung Schlüsselzahl 196: 46,12 Euro bis 76,42 Euro
  • Eintragung Schlüsselzahl 96: 46,12 Euro bis 76,42 Euro