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Dienstfahrerlaubnis

Die Dienstfahrerlaubnis berechtigt zum Führen von Dienstfahrzeugen und wird von der Bundeswehr, der Bundespolizei und den Landespolizeibehörden erteilt. Wenn Sie während Ihres Dienstes bei der Polizei oder der Bundeswehr eine Dienstfahrerlaubnis erlangt haben, können Sie diese in einen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) umwandeln und die erlangten Fahrerlaubnisklassen anerkennen lassen.

Antrag

Für die Umschreibung Ihrer Dienstfahrerlaubnis in einen EU-Kartenführerschein müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde vorsprechen. Buchen Sie dafür einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Bitte legen Sie zur Beantragung folgende Unterlagen vor:

  • Antrag auf Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Dienstfahrerlaubnis oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den Besitz einer Dienstfahrerlaubnis, sofern Sie bereits aus dem Dienst ausgeschieden sind
  • Aktuelles Passfoto (biometrisches Lichtbild der Größe 45 x 35 Millimeter, Hochformat, ohne Rand, Frontalaufnahme, ohne Bedeckung von Kopf und Augen)
  • Ziviler Führerschein, sofern Sie einen besitzen

Gebühren

Folgende Gebühr wird bei der Beantragung erhoben:

  • Umschreibung in EU-Kartenführerschein: 51,42 Euro bis 52,22 Euro