Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Für 17-jährige Jugendliche besteht die Möglichkeit, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gemeinsam mit einer Begleitperson ein Fahrzeug der Klassen B oder BE zu führen, sofern die Fahrprüfung erfolgreich bestanden wurde.
Voraussetzungen
- 17-jährige Jugendliche mit erfolgreich bestandener Fahrprüfung
- Begleitperson
- Mindestalter von 30 Jahren
- Seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
- Maximal ein Punkt im Fahreignungsregister (Auskunft wird durch Fahrerlaubnisbehörde eingeholt)
Antrag
Den Antrag auf «Begleitetes Fahren ab 17 Jahren« können Sie gemeinsam mit dem Erstantrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis in der Fahrerlaubnisbehörde oder bei dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt stellen. Die Einwohnermeldeämter prüfen den Antrag auf Vollständigkeit und übersenden diesen anschließend zur weiteren Bearbeitung an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberhavel.
Die für den Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie der Seite Ersterteilung und Erweiterung.
Darüber hinaus wird benötigt:
- Antrag auf »Begleitetes Fahren ab 17« mit Unterschrift der gesetzlichen Vertretung
- Einverständniserklärung der Begleitperson (siehe Anlage zum Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17)
Gebühren
Folgende Gebühren werden bei der Beantragung erhoben:
- Erteilung Fahrerlaubnis: 51,42 Euro bis 69,74 Euro
- Eintrag Begleitperson: 9,00 Euro pro Person