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Baustellen und Veranstaltungen

Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen Unternehmerinnen und Unternehmer von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gebührenpflichtige Anordnungen darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, ferner ob und wie sie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben.

Für Veranstaltungen, für die öffentliche Straßen, Wege und Plätze mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedarf es einer Erlaubnis. Das ist dann der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den allgemeinen Verkehr wegen der Anzahl oder des Verhaltens der Veranstaltungsteilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.


Baustellen

Arbeitsstelle

Arbeitsstellen sind alle Verkehrsflächen des öffentlichen Verkehrsraumes, die vorübergehend für Arbeiten aller Art abgesperrt werden.

Zum Beispiel:

  • Straßenneubau und -ausbau
  • Kanalarbeiten in der Straße
  • Eigenheimbau inklusive aller Hausanschlüsse (Wasser, Telekom, Kabelfernsehen und Ähnliches)

Antrag verkehrsrechtliche Anordnung Baustellensicherung

Den Antrag auf eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Baustellensicherung reichen Sie bitte mit allen erforderlichen Unterlagen mindestens vier Wochen vor Beginn der Baumaßnahme per E-Mail oder postalisch bei der Straßenverkehrsbehörde ein.

Bitte beachten Sie dazu unsere Hinweise im Merkblatt zum Antrag.

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

  • Verkehrszeichenplan oder Regelplan nach den Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen (RSA 21)
  • gegebenenfalls Umleitungsplan
  • gegebenenfalls verkehrstechnische Unterlagen beim Einsatz von temporären Lichtsignalanlagen

Havarie

Havarien sind unverzüglich telefonisch oder per E-Mail bei der Straßenverkehrsbehörde anzuzeigen.

Dauert eine Havarie länger als 24 Stunden an, ist ein Antrag mit Begründung einzureichen.

Zu den Havariefällen zählen:

  • Schäden an Versorgungsleitungen
  • Kanaleinbrüche oder Straßenunterspülungen
  • Gleisbruch

Gebühren

Die zu entrichtenden Gebühren entnehmen Sie der Gebührenübersicht der Baustellensicherung.

Für Amtshandlungen werden die Gebühren auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Während des Verfahrens werden unter anderem Stellungnahmen von den Gemeinden und der Polizei eingeholt. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an.




Veranstaltungen

Erlaubnispflichtige Veranstaltungen

Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen erlaubnispflichtig, die sich auf den öffentlichen Straßenverkehr auswirken. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird. Fahrzeuge, die im geschlossenen Verband fahren, benötigen grundsätzlich eine Erlaubnis.

Zu den erlaubnispflichtigen Veranstaltungen zählen unter anderem:

Veranstaltungen mit Autos:

  • Motorsportveranstaltungen
  • Rallye Veranstaltungen
  • Oldtimerfahrten

Veranstaltungen mit Fahrrädern:

  • Radrennen
  • Mannschaftsfahrten
  • Radtouren

Sonstige Veranstaltungen:

  • Volkswanderungen oder Volksläufe
  • Sportveranstaltungen wie Staffelläufe
  • Festumzüge
  • Märkte
  • Straßenfeste
  • Filmaufnahmen

Antrag

Bitte reichen Sie den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen mindestens vier Wochen, bei größeren Veranstaltungen sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung per E-Mail bei der Straßenverkehrsbehörde ein.

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

  • Veranstaltungserklärung (Abschnitt im Antrag)
  • Nachweis über eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung
  • Programmablaufplan
  • Lageplan, aus dem der Ort der Veranstaltung hervorgeht beziehungsweise ein Streckenverlaufsplan, aus dem der konkrete Streckenverlauf ersichtlich wird
  • Lückenlose Angabe des Streckenverlaufs mit korrekter Straßennamensbezeichnung
  • Bei Privatflächen, die öffentlich genutzt werden können: Zustimmung der verfügungsberechtigten Person
  • Bei Sperrung von Straßen oder Parkflächen: Beschilderungsplan (Verkehrszeichenplan)

Hinweise zum Beschilderungsplan:

Ein Beschilderungsplan beinhaltet die Lage und die Auswahl der Verkehrszeichen und Einrichtungen, die zur Absicherung der Veranstaltung für notwendig erachtet werden.

Je nach Art der Veranstaltung können weitere Unterlagen erforderlich sein. Wir empfehlen Ihnen, sich bereits vorab mit Ihrer zuständigen Kommune in Verbindung zu setzen.

Für die Erstellung von Verkehrszeichenplänen kann professionelle Unterstützung (zum Beispiel Verkehrssicherungsunternehmen) eingeholt werden. Dies ist insbesondere dann ratsam, wenn die geplante Maßnahme massiv in den fließenden Verkehr eingreift (großräumige Sperrungen mit Umleitungen, Verlegung von Bushaltestellen et cetera).

Antrag Filmaufnahmen

Insbesondre bei Film- und Fernsehaufnahmen kann es aufgrund des Einsatzes mehrerer Fahrzeuge oder der Nutzung von Fahrzeugen mit besonderen Auf- oder Anbauten zu einer übermäßigen Straßenbenutzung oder zu geringeren Geschwindigkeiten kommen. Für Vorhaben dieser Art oder beispielsweise auch zu einem Transport von Personen auf Ladeflächen ist eine Erlaubnis erforderlich.
Sind für Filmaufnahmen Straßensperrungen, Haltverbote oder andere den Verkehr beeinträchtigende Maßnahmen erforderlich, bedarf es einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung. Zudem kann das Einholen einer Sondernutzungserlaubnis beim zuständigen Baulastträger erforderlich werden.

Den Antrag auf Filmdreharbeiten reichen Sie bitte rechtzeitig – mindestens zwei Wochen vorher – persönlich zu den angegebenen Sprechzeiten, postalisch oder per E-Mail bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel ein. Dem Antrag ist eine genaue Angabe zum Drehort mit Lageplanskizze beizufügen. Die Prüfung Ihres Antrags erfolgt im Einzelfall und anhand der örtlichen Verhältnisse. Gegebenenfalls erhalten Sie bei der Prüfung weitere Auskunft darüber, welche Behörden oder Aufgabenträger zusätzlich zu kontaktieren sind.

Bei Beantragungen durch Dritte ist dem Antrag eine entsprechende Vollmacht beizulegen.

Gebühren

Die zu entrichtende Gebühr entnehmen Sie der Gebührenübersicht für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen.

Für Amtshandlungen werden die Gebühren auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Während des Verfahrens werden unter anderem Stellungnahmen von den Gemeinden und der Polizei eingeholt. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an.