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Bundesfreiwilligendienst

Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an alle Bürgerinnen und Bürger, sich außerhalb von Beruf und Schule in sozialen, kulturellen, ökologischen oder anderen gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern zu engagieren. Er fördert somit das zivilgesellschaftliche Engagement von Frauen und Männern jeder Generation.

 

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© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 

Allgemeine Informationen

Der Bundesfreiwilligendienst richtet sich an Frauen und Männer, junge und ältere Menschen, jeder Nationalität, die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Er erstreckt sich in der Regel von 6 bis 12 Monaten, in Ausnahmefällen bis zu 18 Monaten in Voll- oder Teilzeit. Ein Beginn ist zu jeder Zeit - je nach Vereinbarung - möglich, bevorzugt wird in unseren Einrichtungen ein Beginn zum Schuljahresanfang. Die Vollzeitschulpflicht muss bereits erfüllt sein. Darüber ist ein aktuelles, erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragung erforderlich. Der gesetzliche Impfstatus sollte vorliegen.

Der Bundesfreiwilligendienst wird als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet, insbesondere in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und Jugendarbeit, in Einrichtungen der Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, der Behindertenhilfe, der Kultur- und Denkmalpflege, des Sports, der Integration, des Zivil- und Katastrophenschutzes und in Einrichtungen, die im Bereich des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Bildung zu Nachhaltigkeit tätig sind.

Im Bundesfreiwilligendienst wird Taschengeld gezahlt, es steht Erholungsurlaub zu und es wird eine pädagogische Begleitung (Qualifizierung) ermöglicht.

Taschengeld-, Urlaubs- und Qualifizierungsanspruch

Der Landkreis Oberhavel zahlt im Bundesfreiwilligendienst bei einer Vollbeschäftigung (40 Wochenstunden) ein Taschengeld in Höhe von 250 Euro bei unter 25-Jährigen und 350 Euro bei über 25-Jährigen. Hinzu kommt ein Verpflegungskostenzuschuss über 150 Euro. Da ältere Freiwillige auch in Teilzeit arbeiten dürfen, werden bei einer Teilzeitbeschäftigung das Taschengeld sowie der Verpflegungskostenzuschuss anteilig berechnet. Der Bundesfreiwilligendienst stellt ein sozialversicherungspflichtiges Freiwilligenverhältnis dar. Die gesamten Sozialversicherungsbeiträge, also für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber, werden von der Einsatzstelle gezahlt.

Darüber hinaus besteht ein gesetzlicher Urlaubsanspruch im Kalenderjahr von mindestens 24 Werktagen. Dauert der Bundesfreiwilligendienst weniger als 12 Monate, wird der Urlaubsanspruch pro Monat um 1/12 des Jahresurlaubs reduziert.

Die pädagogische Begleitung umfasst u. a. die fachliche Anleitung und die Seminararbeit. Die pädagogische Begleitung hat vor allem das Ziel, die Freiwilligen auf ihren Einsatz vorzubereiten und ihnen zu helfen, Eindrücke auszutauschen sowie Erfahrungen aufzuarbeiten. Darüber hinaus sollen durch die pädagogische Begleitung soziale und interkulturelle Kompetenzen vermittelt und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl beziehungsweise für einen nachhaltigen Umgang mit Natur und Umwelt gestärkt werden.

Im Bundesfreiwilligendienst liegt die Verantwortung für die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Seminare zunächst beim Bund als Vertragspartner der Freiwilligen. Darüber hinaus besteht aber auch die Möglichkeit eine individuelle, den Vorstellungen des Freiwilligen angepasste Qualifizierung, vorzunehmen.

Der Gesetzgeber schreibt für den Bundesfreiwilligendienst die Teilnahme an Seminaren vor. Insgesamt sind während eines zwölfmonatigen Bundesfreiwilligendienstes 25 Seminartage verpflichtend. Freiwillige, die älter als 27 Jahre sind, nehmen in angemessenem Umfang an den Seminaren teil. Als angemessen wird in der Regel mindestens ein Tag pro Monat angesehen.

Aufgaben im Bundesfreiwilligendienst

Im schulischen Bereich:
  • Unterstützung der Lehrer bei Gruppenarbeiten im sportlichen und kulturellen Bereich sowie bei Wandertagen, Exkursionen und Projekten
  • Hilfestellung für die Schüler bei der Erledigung von Hausaufgaben

In der Jugend- und Kulturarbeit:

  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von umweltpädagogischen Aktivitäten mit Schulklassen, bei der Erstellung von Lehr- und Lernmaterialien
  • Sammeln und Vorbereiten von Naturmaterialien für Bastelaktionen
  • pflegerische Arbeiten im Wald/Biotoppflege, Pflege und Reparatur von Lehrpunkten im Wald
  • Mithilfe bei der Gestaltung und Erhaltung eines Naturlehrpfades, Verschönerungsarbeiten


Aktuelle Ausschreibung

Seit Sommer 2011 löst der Bundesfreiwilligendienst den bisherigen Zivildienst ab. Im Gegensatz zum Zivildienst können sich Menschen, unabhängig vom Lebensalter, in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens freiwillig für einen festen Zeitraum engagieren.

Ihr künftiger Arbeitsort könnte in einer der Förderschulen oder in anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Landkreises Oberhavel sein:
  • Regine-Hildebrandt-Gesamtschule, Birkenwerder
  • Regenbogenschule - Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“, Hennigsdorf
  • "Margeriten-Schule" - Schule mit dem sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“, Hohen Neuendorf (Ortsteil Borgsdorf)
  • Käthe-Kollwitz-Gesamtschule, Mühlenbecker Land
  • Exin-Förderschule - Schule mit dem sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“, Zehdenick
  • Linden-Schule mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Lernen", Oranienburg