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Zuteilung Kurzzeitkennzeichen

Folgende Fahrten dürfen mit einem Kurzzeitkennzeichen vorgenommen werden:

    • Probefahrt (Fahrt, um die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs festzustellen und nachzuweisen)
    • Überführungsfahrt (Fahrt zur Überführung des Fahrzeugs innerhalb Deutschlands)
    • läuft die Frist der Hauptuntersuchung vor Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens ab, darf nur zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle und zurückgefahren werden
    • Fahrten zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen Werkstatt im Landkreis Oberhavel oder in einem angrenzenden Landkreis und zurück möglich
    • dies gilt nicht für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher oder verkehrsgefährdend eingestuft wurden (§ 42 Abs. 7 FZV)

Beschränkungen

  • die Gültigkeitsdauer ist maximal fünf Tage (ab Antragstellung), eine Zuteilung in die Zukunft ist nicht möglich
  • es kann nur ein Kurzzeitkennzeichen je Person zugeteilt werden
  • die Zuteilung ist fahrzeugbezogen und darf nur für das eingetragene Fahrzeug verwendet werden
  • entspricht das Fahrzeug keinem Typ und liegt keine Einzelgenehmigung vor, darf mit dem Kurzzeitkennzeichen nur zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Landkreis Oberhavel oder einem angrenzenden und zurückgefahren werden

  • Beschränkungen wegen fehlender Hauptuntersuchung und Reparatur von Mängeln sind in der Zulassungsbescheinigung Teil I zu vermerken

Fahrten ins Ausland sind nicht zulässig.


Voraussetzungen

  • der Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder der Ort der beteiligten Niederlassung muss im Landkreis Oberhavel sein

  • hat ein Antragsteller keinen Wohnsitz im Inland, keine Niederlassung oder keinen Betriebssitz, muss der Antragsteller eine schriftliche Empfangsbevollmächtigung und den Personalausweis oder den Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung der empfangsbevollmächtigten Person im Original vorlegen. Empfangsbevollmächtigte Personen ohne Wohnsitz im Landkreis Oberhavel müssen persönlich zur Antragstellung erscheinen.
    • das Fahrzeug muss sich nachweislich im Landkreis Oberhavel befinden
  • es dürfen keine Gebührenrückstände beim Landkreis Oberhavel vorliegen
  • es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorliegen
  • bei Erledigung durch Dritte:
    • eine entsprechende Vollmacht mit Einverständniserklärung über die Bekanntgabe möglicher kraftfahrzeugsteuerlicher Verhältnisse und Gebührenrückstände
    • der Personalausweis des Vollmachtgebers sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original


benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein 
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
  • Bescheinigung über Hauptuntersuchung und/oder Sicherheitsprüfung

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, nicht älter als sechs Monate
  • Ausländische Mitbürger haben ihr persönliches Ausweisdokument und eine aktuelle Meldebescheinigung, nicht älter als sechs Monate, vorzulegen
  • hat ein Antragsteller keinen Wohnsitz in Deutschland, keine Niederlassung oder keinen Betriebssitz, muss der Antragsteller eine schriftliche Empfangsbevollmächtigung und den Personalausweis oder den Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung der empfangsbevollmächtigten Person im Original vorlegen. Empfangsbevollmächtigte Personen ohne Wohnsitz im Landkreis Oberhavel müssen persönlich zur Antragstellung erscheinen

  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB Nummer) für ein Kurzzeitkennzeichen
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • Antragsteller ohne Bankverbindung müssen die fällige Steuer vor Zuteilung des Kennzeichens bei der ZOLL-Behörde entrichten. Nähere Informationen zur BAR-Einzahlung der Kfz-Steuer finden Sie unter www.zoll.de
  • bei Firmen ist eine aktuelle Gewerbeanmeldung, nicht älter als fünf Jahre, vorzulegen
  • bei Erledigung durch Dritte:
    • eine entsprechende Vollmacht mit Einverständniserklärung über die Bekanntgabe möglicher kraftfahrzeugsteuerlicher Verhältnisse und Gebührenrückstände
    • der Personalausweis des Vollmachtgebers sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original

Gebühren

 
  • 10,20 Euro Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens
  •   3,20 Euro Aufstellung oder Berichtigung von Erfassungsunterlagen für das Zentrale Fahrzeugregister
  •   0,70 Euro Gebühr je Stempelplakette (blau)
  •   0,30 Euro Gebühr je Klebesiegel

Zahlungsmöglichkeiten