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Verfahren

Die Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag hinsichtlich Ihrer fachlichen Eignung, Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit sowie finanziellen Leistungsfähigkeit.

Die Fristen beginnen erst bei Vorlage eines vollständigen Antrags mit allen benötigten Dokumenten. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb von drei Monaten über diesen entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um drei Monate verlängert werden. Während des Verfahrens werden unter anderem Stellungnahmen von den Gemeinden, der Industrie- und Handelskammer und der zuständigen Fachgewerkschaft eingeholt.

Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid.

Die Genehmigungsdauer beträgt bei einer Ersterteilung der Genehmigung regelmäßig zwei Jahre. In dieser Zeit dürfen die sich aus der Genehmigung ergebenden Rechte und Pflichten nicht übertragen werden.

Die Wiedererteilung der Genehmigung kann höchstens auf fünf Jahre befristet werden und ist mindestens drei Monate vor Ablauf, unter Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen, zu beantragen.