Voraussetzungen
Für die Erteilung einer Genehmigung müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
- Fachlich geeignet
Fachlich geeignet ist, wer über die zur ordnungsgemäßen Führung eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs erforderlichen Kenntnisse verfügt.
Die Industrie- und Handelskammern (IHK) prüfen und bescheinigen die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs. Grundsätzlich wird die fachliche Eignung durch eine Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen. Einzelheiten zur Fachkundeprüfung sowie Anerkennung anderer Abschlüsse können Sie bei der für den Landkreis Oberhavel zuständigen IHK erfragen.
- Persönlich zuverlässig
Sie gelten als persönlich zuverlässig, sofern keine Anhaltspunkte vorliegen, dass bei der Führung des Unternehmens die für den Straßenpersonenverkehr geltenden Vorschriften missachtet oder die Allgemeinheit bei dem Betrieb des Unternehmens geschädigt oder gefährdet wird. Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit sind der Genehmigungsbehörde diverse Bescheinigungen über die Unbedenklichkeit wie Führungszeugnisse, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister und Verkehrszentralregister vorzulegen.
- Finanziell leistungsfähig
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist gewährleistet, wenn die finanziellen Mittel verfügbar sind, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich sind.
In der Regel erfolgt der Nachweis durch die Vorlage einer Eigenkapitalbescheinigung eines Kreditinstituts oder einer Fachperson aus dem Bereich Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung sowie diverser Unbedenklichkeitsbescheinigungen.
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