Motorsportveranstaltungen
Sportveranstaltungen, bei denen Land- und Wasserfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren zum Einsatz kommen, können durch ihre Geräusche Menschen und Umwelt stören.
Notwendigkeit einer Ausnahmezulassung
Eine Ausnahmezulassung für eine Motorsportveranstaltung ist bei uns zu stellen, sofern die Veranstaltung
- nicht auf einer genehmigungsbedürftigen Motorsportanlage und
- an weniger als 5 Tagen im Jahr auf derselben Fläche oder im gleichen Gebäude stattfindet.
Notwendige Angaben
Wenn Sie eine Ausnahmezulassung beantragen möchten, müssen Sie folgende Angaben machen:
- Art und Dauer der Veranstaltung
- Beschreibung des Veranstaltungsortes einschließlich Umgebungsbebauung
- Beschreibung der Fahrtroute (Karte mit detailliertem Streckenplan)
- voraussichtliche Teilnehmerzahl
- Anzahl und Typ der Fahrzeuge sowie Schallpegel
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Für die Ausnahmezulassung ist eine Beteiligung von weiteren zuständigen Behörden erforderlich. Die Ausnahmezulassung umfasst nicht die nach anderen gesetzlichen Vorschriften notwendigen Genehmigungen.
Gebühr
Für die Ausnahmezulassung wird eine Gebühr zwischen 51 bis 511 Euro erhoben.
Bitte beachten Sie:
Wer ohne Ausnahmezulassung eine Motorsportveranstaltung durchführt, hat mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro zu rechnen.
Wer ohne Ausnahmezulassung eine Motorsportveranstaltung durchführt, hat mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro zu rechnen.