Wohnen Fachbereich Gesundheit - Phase 3 - "Nach der Asyl-Entscheidung"
Positiver Bescheid:
Bei Familiennachzügen zu einer anerkannten Asylbewerberin oder einem anerkannten Asylbewerber in eine Gemeinschaftsunterkunft muss dem Betreiber der Einrichtung ein Nachweis über Tuberkulosefreiheit nach § 34 des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt werden.
Negativer Bescheid:
Keine Zuständigkeit des Fachbereichs Gesundheit in dieser Phase.