Gesundheit Fachbereich Jobcenter - Phase 3 - "Nach der Asyl-Entscheidung"
Positiver Bescheid:
Das Jobcenter beauftragt medizinische Begutachtungen in Bezug auf eine Erwerbsfähigkeitsprüfung.
Das Jobcenter berät bezüglich Reha-Maßnahmen und verweist an die Agentur für Arbeit.
Bei Feststellung einer Erwerbsunfähigkeit oder dem Eintritt ins Rentenalter leitet das Jobcenter in das Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) über.
Bei werdenden Müttern wird nach der zwölften Schwangerschaftswoche ein Mehrbedarf anerkannt.
Bei Leistungsberechtigten, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwendigen Ernährung bedürfen, wird ein Mehrbedarf in angemessener Höhe anerkannt.
Negativer Bescheid:
Keine Zuständigkeit des Jobcenters in dieser Phase.