Wohnen Fachbereich Jugend - Phase 3 - "Nach der Asyl-Entscheidung"
Der Fachbereich Jugend vermittelt zum Ende der stationären Jugendhilfe in Wohnungen und leitet zu anderen Leistungsträgern über (zum Beispiel Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II), Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAFÖG),…).
Er prüft, ob ein Bedarf zur ambulanten Jugendhilfe besteht.